Azubi: Aufforderung zur Steuererklärung, dann Pflicht?

2 Antworten

Hallo Nordhaeuser,

Warum willst du dir deine 80,- Euro nicht wiederholen, ob nun Pflicht oder Kür ? Der Sparerfreibetrag bei Singles beträgt 801 Euro im Jahr ! Nachdem du nur 500 Euro freigestellt hast, wurden dir 25% Quellensteuer ( 80 Euro )berechnet ! Durch eine Einkommensteuererklärung kannst du dir die zuviel einbehaltene Quellensteuer vom Finanzamt erstatten lassen ! Hierzu musst du nur neben der Anlage N auch die Anlage KAP ausfüllen !

Hast du evtl. sogar Werbungskosten ( Fahrtkosten z.B. ) die über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen oder sogar weitere Kosten die in Verbindung mit der Arbeit stehen, diese Ausgaben senken ebenfalls die Steuerlast.

http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten

Sicher macht die Steuererklärung ein wenig Arbeit aber solange etwas dabei herauskommt............ K.

Bei den Steuern gibt es auch für Azubis einen Grundfreibetrag und der Fiskus greift nur dann zu, wenn dieser überschritten wird. Der liegt 2014 bei insgesamt 8.354 Euro. Im Jahr 2013 waren es 8.130 Euro. Bis zu dieser Grenze verschont der Staat die Einkünfte.

Betrachtet man diese Grenze nach dem monatlichen Einkommen, so sind das rund 850 bis 900 Euro Bruttoverdienst im Monat aus. Ab dieser Grenze ist in der Regel Lohnsteuer zu zahlen.

Aber wie auch immer, sobald du aufgefordert wirst, musst Du reagieren.