Steuereklärung Afa Landwirtschaft Anlage L bei Verpachtung?
Hallo zusammen,
ich habe den landwirtschaftlichen Betrieb meine Eltern gepachtet. Bei meiner letzten Steuererklrung hat mir das Finanzamt mitgeteilt, dass ich keine Abschreibung vornehmen kann, da ich nicht der Käufer der Maschinen sondern nur der Pächter bin
- Kann mein Vater (Rentner) die Abschreibungen weiterhin durchführen? Falls ja, wo werden die Beträge im Formular eingetragen?
- Ist es für meinen Vater möglich die komplette Restsumme der Abschreibungen in der nächsten Steuererklärung auf ein mal abzuschreiben?
- Was würde bei einer Hofübergabe/Überschreibung auf mich mit diesen Posten passieren? Könnte ich die Restsummen und die Restlaufzeiten der Afa-Abschreibungen dann übernehmen und nach 2 Jahren Pause einfach weiter abschreiben.
Viele Grüße Paul
2 Antworten
Tja Paul, da haben wir es wieder mal.
Sowas macht man nicht ohne steuerliche Beratung. Schließlich gibt es die darauf spezialisierte Landw. Buchstelle.
Dein Vater mag zwar Rentner sein, hat aber desweiteren Einkünfte aus Verpachtung.
Diese kann er durch Abschreibungen vermindern.
Abschreibungen kann man nicht auf ein Jahr zusammenlegen - sonst hiessen sie irgendwie anders.
- ja
- nein
- nein
der Rentner hat bei der Landwirtschaft KEINE Einkünfte aus Verpachtung!
sondern weiterhin Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ......
oder wurde Betriebsaufgabe erklärt?