Steuerklasse während Sabbatzeit im Ausland?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast auch in 2018 Deinen Wohnsitz in Deutschland und bist damit hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 

Damit wird Dein Arbeitgeber, wenn er Gehalt für Dich abrechnet, weiterhin ELSTAM-Daten mit Steuerklasse III bekommen. So wird abgerechnet.

Bevor Du nach GB gehst, lasse Dir von Deinem Finanzamt eine "Ansässigkeitsbescheinigung" ausstellen. Wenn Du die in GB vorlegst, wird Dir dort keine Steuer abgezogen.

Die Einkommensteuer darauf zahlst Du dann in Deutschland (wenn das zu einer Steuer führt).

Markus486 
Fragesteller
 25.08.2017, 06:27

Super, vielen Dank für die Infos.

Das bedeutet also, dass ich in meinem Fall weiterhin mit Steuerklasse 1 bei meinem Arbeitgeber abgerechnet werde.

Wenn ich mir eine solche Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen lasse, dann muss ich ggf. bis zu welchem monatlichen Betrag keine Lohnsteuern in Deutschland auf meine Verdienste in UK zahlen?

Vielen Dank für die Unterstützung.

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wfwbinder  25.08.2017, 07:31
@Markus486

Die Freibeträge sind bereits über die Gehälter in Deutshcland verbraucht. Es kommt also wie jede zusätzlich Gehaltszahlung oben drauf.

Es gibt keinen speziellen Freibetrag für Auslandseinkünfte. Ich würde zur Sicherheit 30 % zurücklegen.

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