Abgeschriebenes Anlagevermögen aus geerbter Firma verkaufen/verwerten?

2 Antworten

Danke für die erste Antwort. Der Steuerberater hat uns nur die Aufstellung des Inventars mit den Buchwerten gegenen. Das Problem ist, gerade zu ermitteln, ob der Verkauf des Vermögens die bestehenden Verbindlichkeiten deckt. Insbesondere der steuerliche Anteil bei Verkauf der Fahrzeuge und Gerätes macht hier zu schaffen. Wenn ein Fahrzeug nur mit 1€ in den Büchern steht und dann für 20000€ verkauft wird, sind doch die 20000€ der Gewinn. Die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 sind auch noch nicht gemacht und der außerordentliche Gewinn durch den Verkauf des gesamten Inventars, würde den Firmengewinn stark ansteigen lassen, was dann noch höhere Steuern bedeutet.

Eifelia  05.01.2023, 19:03

"Der Steuerberater hat uns nur die Aufstellung des Inventars mit den Buchwerten gegenen"

Ohne entsprechenden Auftrag der Erbin wird der natürlich nicht tätig.

"Wenn ein Fahrzeug nur mit 1€ in den Büchern steht und dann für 20000€ verkauft wird, sind doch die 20000€ der Gewinn"

Genaugenommen 19.999 €.

"Die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 sind auch noch nicht gemacht und der außerordentliche Gewinn durch den Verkauf des gesamten Inventars, würde den Firmengewinn stark ansteigen lassen, was dann noch höhere Steuern bedeutet."

Ja, und? Wenn man Gewinn macht, muss man Steuern zahlen, das ist halt so. Auf Gewinne zu verzichten, um keine Steuer zahlen zu müssen, ist ja nun nicht zielführend, die Steuer beträgt ja nicht 100 %.

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Hatte der verstorbene Handwerker denn keinen Steuerberater, der die Abwicklung für die Erbin übernehmen kann - der würde den Betrieb doch kennen.

"Wie bekommt man diese Geräte jetzt aus dem Anlagevermögen der Firma? Ein Verkauf lohnt nicht mehr, geht also Entsorgung?"

Ja, geht.

oder private Restnutzung?

Ja, geht auch, dann sind die Geräte zum Teilwert aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen.

Wenn ja, wie ist der Nachweis zu erbringen?

Liste aller Geräte erstellen und jeweils daneben schreiben 'entsorgt am' (Beleg der Mülldeponie über 'Elektrogeräte oder was auch immer dazuheften) bzw. 'entnommen am' und den geschätzten Wert.

'Was ist mit Inventar das sich nicht auffinden lässt?'

Abgang ohne Erlös buchen. Paar Karteileichen gibt es im Inventar immer. Idealerweise durch den Steuerberater im letzten Abschluss des Verstorbenen.

"Wie sieht es mit neuerwertigem Gerät aus. Ein Verkauf mit Gewinn für die Erbin stellt sich auch schwierig dar, wenn man davon 19% Umsatzsteuer sowie etwa 30% Steuern vom Verkaufserlös zahlen muss."

Daran ist doch nichts schwierig. Ob sie überhaupt Umsatzsteuer zahlen muss oder die Kleinunternehmerregelung (KUR) in Anspruch nehmen kann, müsste halt erst mal geprüft werden. Wenn sie ust-pflichtig ist oder freiwillig auf die KUR verzichtet, schlägt sie die USt doch auf den Kaufpreis auf und zahlt sie dann, das ist doch für die Erbin ein Nullsummenspiel. Und Einkommensteuer zahlt sich nicht vom Verkaufserlös, sondern vom Gewinn, d.h., sie behält - wenn der Steuersatz stimmt - 70 % davon übrig.

"Gibt es evtl. steuerliche Freibeträge die man nutzen kann?

Ja, evtl. Mein Rat: nicht selber rumwurschteln, sondern vom Profi machen lassen, hier dürfte keine Beratung teurer werden als Beratung.