Außenjalousie zu den Anschaffungskosten vom Gebäude?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jalousien bzw Sonnenschutzanlagen sind unselbstständige Gebäudeteile, daher nachträgliche Herstellungskosten

BFH, Urteil vom 10. Juni 1988, III R 152/85

Mist, reingefallen....

unselbstständige

unselbständige

Sorry.

0

Das ist jetzt wieder ein Fall mit der Unterscheidung Theorie und Praxis.

Natürlich gehört die Aussenjalousie zum Haus.

Tatsächlich würde ich mit der Begründung, die Sonne scheint auf den Bildschirm, oder was sonst Grund für die Anbringung war, das Ding in der E-Ü-Rechnung voll abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Tatsächlich würde ich... das Ding in der E-Ü-Rechnung voll abziehen.

Dann hoffe, dass das Finanzamt das nicht sieht.

0
@EnnoBecker

Und wenn sie es sehen? dann streichen sie es und ich bin da, wo ich vorher auch war. Ein "Normalo-StPfl." wußte es eben nicht.

0