Ab wann erhält der Käufer eines Mietshauses die Mieteinnahmen?

2 Antworten

Das wird im Kaufvertrag vereinbart. I.d.R. gehen Besitz, Lasten und Nutzen über mit vollständiger Kaufpreiszahlung, man kann das aber auch anders vereinbaren- da herrscht Vertragsfreiheit.

Ab Übergang Nutzen und Lasten. Sollte im Notarvertrag geregelt sein.