Ab wann stehen mir die Mieteinnahmen nach Kauf einer Eigentumswohnung zu; schon als Besitzer oder auch als Eigentümer?
Ich habe im August (also vor 3 Monaten) einen Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung notariell beglaubigen lassen. 4 Wochen später habe ich den Kaufpreis bezahlt nachdem die Auflassungsvermerkung eingetragen war, eine Woche später auch die Grunderwerbsteuer bezahlt. Der Grundbucheintrag lässt allerdings immer noch auf sich warten und die Mietzahlung geht immer noch an den Alteigentümer. (Ich bin ja nur Besitzer) Ist das rechtlich korrekt oder kann ich mich mit dem Alteigentümer einigen dass er mir die Miete weiterleitet ?
2 Antworten
was steht denn im Vertrag über den Übergang der Nutzen und lasten?
Normaler Weise wird es so vereinbart, dass die Nutzen udn Lasten am 1. des Monats übergehen, in dem der Kaufpreis gezahlt ist udn alle Unterlagen für die Umschreibung/Auflassung vorliegen.
Möglicher Weise hast Du bei der Formulierung des Notarvertrages etwas geschlafen.
Der Notar beurkundet das, was man ihm sagt, bzw. was man vereinbart hat, mit ausnahme von dingen die rechtlich nicht zulässig sind.
Ist der Notar in der Eigenschaft tätig, darf er nicht beraten.
Ein solcher Lapsus wäre einem Mandanten von mir nicht passiert.
Das ist sehr außergewöhnlich. Trotzdem könnte es ,wie von wfwbinder geschrieben, so im Kaufvertrag stehen. Nur wäre es irritierend, wenn diese außergewöhnliche Regelung beim Kaufvertrag nicht zum Thema gemacht wurde.
Schau in den Kaufvertrag und wahrscheinlich stellst du fest, dass (wie immer) der Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch ein formeller Akt ist, der nur für den Zahlungspflichtigen der Grundsteuer, nicht aber für den Eigentumsübergang auf dich von Bedeutung ist.
Die Miete wird allerdings so lange falsch laufen, bis der Mieter den Dauerauftrag ändert. Wer zahlt das Hausgeld? Auch der Hausverwaltung muss dein Konto mitgeteilt werden.
Nein - ich habe geschlafen bzw. mich von einer falschen Auskunft irritieren lassen .... steht korrekt im Kaufvertrag. Muss jetzt nachträglich weitergeleitet werden ... der Alteigentümer ist schon kontaktiert und macht nach Lage der Dinge auch keine Probleme
Mindestens auch der Notar;-)