Finanzamtschulden wann verjährt? Grundbucheintrag?

1 Antwort

An dieser Geschichte scheint etwas zu fehlen: Nämlich, wieso das FA nur einen "Grundbucheintrag" -welcher Art auch immer- voranlaßt und nicht die Zwangsversteigerung vorgenommen hat. Wenn da eine Grundschuld eingetragen wurde, dann hast Du in puncto Erbe aber großes Pech gehabt. Die verschwindet aus dem Grundbuch erst, wenn der abgesicherte Betrag gezahlt wurde. Und schlafende Hunde wecken müssen wird man ohnehin. Oder glaubst Du, daß irgendjemand ein Grundstück kaufen würde, wenn da eine Grundschuld drauf lastet?

Nein, da fehlt nix.

Eine Grundschuld einzutragen und generationen-übergreifend zu warten, ist der übliche Weg.

Die sofortige Versteigerung würde nämlich in den meisten Fällen eine sog. unzumutbare Härte darstellen. Die gilt es zu vermeiden.

Einfacher ausgedrückt: Die Öffentlichkeit will ja nur ihr Geld - nicht aber die völlige Vernichtung eines ihrer Mitglieder und deren Angehörigen.

Im öffentlichen Haushalt wären diese sofortigen Gelder ohnehin nur das Atom in einem Wassertropfen.

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