Käufer holt Ware nicht ab, wann wird der Vertrag ungültig?

1 Antwort

Der Käufer ist in Verzug, denn er hat die Ware nicht innerhalb der kalendermäßig vereinbarten Frist abgenommen. Präzise gesprochen ist er sogar doppelt in Verzug: Annahmeverzug in Bezug auf die Ware und Schuldnerverzug was die Bezahlung anbetrifft. Automatisch beendet ist der Vertrag damit aber nicht. Es bedarf des Rücktritts:

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html

Ruf ihn an und teile mit, dass Du nunmehr vom Vertrag zurück trittst.