kann ich entschädigung verlangen?

3 Antworten

Die Frage, ob der zahlen muss ergibt sich aus dem BGB. Er hat dich reingeworfen (als erster) und damit ist er schadenersatzprlichtig.

Ob er eine Versicherung hat, oder nciht, ist dabei relativ egal (für Dich ziemlich, für ihn nicht, weil er sonst selbst zahlen muss).

Zur Not musst Du keider prozessieren.

Vorsorglich würde ich aber trotzdem jeden der Dich reingestossen hat mal darauf ansprechen. Eventuell ist ja einer versichert udn es juckt ihn nicht, ob er es meldet, oder nciht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Derjenige, der dich als erstes in den Pool geworfen hat, sollte es mit seiner Haftpflichtversicherung ausmachen und die muss eintreten.Ich habe einmal eine Handtasche einer Freundin in einen kleinen Bach fallen lassen, da diese auf einer Mauer lag und ich sie nicht gesehen hatte. Das ist ein Versicherungsfall...

Natürlich muss der "Bekannte" der Dich zuerst gegen Deinen Willen in den Pool geschubst hat für den Schaden aufkommen. Ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.