Minijob + HiWi unter 400€ und wurde auf Steuerklasse 6 abgerechnet?

Liebe Leute,

es geschieht leider das Gegenteil von was ich verstanden habe, deswegen muss ich euch nochmal genau fragen. Vielleicht kennt sich jemand aus.

Also: ich bin Studentin und habe schon seit 3 Jahre in derselben Firma außerhalb der Uni ein 450€-Job mit Pauschalsteuerung ausgeübt. Bis zum vor einem Monat war das meine einzige Arbeit, d.h. ich bekomme immer mein volles Geld ausgezahlt.

Nun seit einem Monat arbeite ich als HiWi in der Uni, bekomme 9,90/Std und muss monatlich 40 Stunden leisten, dann komme ich monatlich knapp unter 400€. Meine Vorstellung war, von was ich gegoogelt und verschiedene Leute gefragt hab, dass es eigentlich gehen sollte, wenn eine davon auf Steuerklasse 1 und das andere auf Minijob-Basis versteuern lassen. Am Anfang Dezember habe ich meinen ersten Lohn von der HiWi-Job bekommen und es wurde eine gute 80€ abgezogen, habe nur 312€ überwiesen bekommen. Der Lohn von dem 1.Minijob hat sich nichts verändert. Per Telefon hat die Finanzamt-Dame, die mein Lohn verarbeitet hat, so erklärt, dass der HiWi-Job auf Steuerklasse 6 eingeordnet ist, weil mit dem anderen Job komme ich INSGESAMT über 450€. Es sei denn regele ich so, dass ich INSGESAMT monatlich nicht über 450 komme, eine wird automatisch auf Steuerklasse 6 eingeordnet, obwohl diese nur unter 400€ ist.

Nun meine Fragen:

1. Wieso klappt es nicht mit dem HiWi-Job, dass ich den auf Minijob einordne, damit es steuerfrei ist?

2. Wenn ich wie am Anfang lasse, dass der HiWi-Job auf Steuerklasse 6 versteuert wird, und ich nächstes Jahr einen Lohnsteuerausgleich mache, bekomme ich den Steuer erstattet und lohnt sich die Aufwand überhaupt? Nicht dass ich am Ende stattdessen nachzahlen muss?

3. Ich habe aber vor kurzem diesen Forum gefunden und viele Beiträge gelesen. Mein Verständnis daraus ist: bei der Hiwi-Job ist fast unmöglich, pauschal versteuert zu lassen, deswegen ordnet man auf Steuerklasse 1 ein und das andere pauschal versteuerte Minijob als Minijob. Aber mein Minijob war ja schon pauschal versteuert und mein Hiwi-Job wird trotzdem auf Steuerklasse 6? Ich habe aber den Minijob am Anfang als Hauptarbeitgeber angegeben wegen der Vorstellung, da wo ich mehr verdiene ordne ich als Hauptarbeit und auf Steuerklasse 1 ein. Wie soll ich jetzt das machen? Ist es sicher, wenn ich die Angabe umtauschen, dass mein Minijob dann unversteuert bleibt und mein Hiwi-Job als Hauptarbeit auf Steuerklasse 1 bzw. praktisch nichts versteuert wird?

Steuerklasse, Lohnsteuerjahresausgleich
Hauptwohnsitz und unangemeldetes WG-Zimmer Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin gerade dabei meinen Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2011 zu bearbeiten und weiß nicht, wie ich die Kilometer zwischen meinem damaligen Hauptwohnsitz und meiner Arbeitsstätte berücksichtigen kann.

Zum besseren Verständnis, erläutere ich zunächst die damalige Lebenssituation. Ich hatte meinen Hauptwohnsitz im elterlichen Wohnhaus, ca 500km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Dort hatte ich, und habe auch heute noch, meinen Freundeskreis, dort hatte ich meine Freundin, und dort hatte ich, und habe auch immer noch, mein leibliches Kind. Mann könnte diesen Hauptwohnsitz auch als meinen damaligen Lebensmittelpunkt bezeichnen. In der Nähe meiner Arbeitsstätte wohnte ich werktags zur Zwischenmiete in einem möblierten WG-Zimmer. Ich habe mich in 2011 weder beim hiesigen Einwohnermeldeamt, noch sonst nirgendwo angemeldet!!! Im 1- und 2- wöchigen Rythmus, bin ich zwischen meinem Hauptwohnsitz und meinem WG-Zimmer gependelt.

Wie kann ich diese Kilometer noch geltend machen? Kann ich diese Kilometer überhaupt geltend machen? Können mir nachträglich noch Nachteile aus meiner "Nichtanmeldunge" entstehen (Strafe beim Einwohnermeldeamt? Forderungen vom Finanzamt)???

Vielen Dank für alle fundierten und hilfreichen Antworten!!!

Erstattung, werbungskosten, Absetzbarkeit, Kilometergeld, Lohnsteuerjahresausgleich, Zweitwohnsitz

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