Freiberufler oder Freelancer (Gewerbetreibender)?

Ich bin Elektroingenieur und möchte nächsten Monat als Elektroplaner tätig werden, somit muss ich verschiedene Werk,- Dienst-, oder Beraterverträge mit Kunden (Ingenieurbüro, Vermittlungsagentur) abschließen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet. Wenn ich jetzt verschiedene Videos in YouTube oder Forums anschaue, macht es mir Angst, wenn der Finanzamt später mich als Gewerbetreibender einstuft und ich nachzahlen muss ggf. meine Selbständigkeit aufgeben muss.

Bevor ich das Bogen zur steuerliche Erfassung ausfüllte bin ich zu einem Steuerberater gegangen und auch einen Buchhalter gefragt und die sagten: wir können nicht sagen ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, melde dich erstmal bei Finanzamt an, dann sehen wir es, aber solange du kannst solltest als Freiberufler bleiben.

Es hat mich echt frustriert, warum ich für solche Aussagen jeden Monat einen Steuerberater 250€ zahlen muss. Schlussendlich habe ich entschieden mich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden (einfache Buchführung) und möchte meine ganze Buchaltung und EÜR und Umsatzsteuer etc. nicht bei Steuerberater sondern alles selber machen und habe mir bereits verschiedene Software angeschafft.

Wenn ich als Freiberufler bleibe, mache ich mir um die Buchaltung etc. kein Problem.

Was mir immer noch Sorgen bereitet bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einige Informationen bekommen würde.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, freiberufliche Tätigkeit
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

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Steuersituation: Freelance, web - Arbeit in England und Deutschland

Hauptaufenthaltsort seit kurzem England, in Deutschland aber noch mit erstem Wohnsitz gemeldet. Tätigkeit Freelancer web Entwicklung und Design, Kunden 80% in England.

Abrechnung bisher getrennt: Für deutsche Kunden (Telearbeit) als deutscher Gewerbetreibender, deutsche Steuererklärung. Für englische Kunden über sog. umbrella company - pro forma Angestellter aber selbst verantwortlich für Jobs/Kunden, company regelt englische Steuern, Sozialabgaben (üblich hier für Freelancer).

Wegen des Progressionsvorbehalts fließen englische Einnahmen nun in die deutsche Steuererklärung ein. Das scheint doch sehr ungünstig, oder nicht?

Vermutlich also zwei Alternativen:

A) Alles in England abrechnen, Wohnung in Deutschland als Zweitwohnsitz ummelden und alle Steuern in England zahlen.

B) Alles in Deutschland abrechnen.

Deutscher Steuerberater ist für Variante B, macht das Sinn? Gefällt mir nicht sehr, denn Wohnsitz wird England bleiben, zwei bis drei Mal im Jahr kurz in Deutschland. Käme mir unfair vor in England keine Steuern zu zahlen, dazu Erklärungsbedarf und Kosten für englische Kunden (mehr als umgekehrt).

Wie geht das technisch, deutsche Wohnung als Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt ummelden plus nachweisen tatsächlich im Ausland zu leben? Oder die deutsche Wohnung besser aufgeben? Welche sonstigen Implikation gibt es?

Vielen Dank und viele Grüße!

Ausland, Freiberufler, Gewerbe, Steuern

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