Freiberufler oder Freelancer (Gewerbetreibender)?

3 Antworten

Wenn ich jetzt verschiedene Videos in YouTube oder Forums anschaue, macht es mir Angst, wenn der Finanzamt später mich als Gewerbetreibender einstuft und ich nachzahlen muss ggf. meine Selbständigkeit aufgeben muss.

Das ist der Punkt, den ich an den Videos bei You Tubzum Thema blsöd fiendS Jeder dter dort euernwas einstellchPanik, nutr datmi er viele Klicks bekommt, anstatt sachlich die dinge durczu gehen.

Wenn Du Elektroingenieur bist, ist Deine Tätigkeit solange freiberuflich, wie Du nicht ausdrücklich einen Gewerbebetrieb anmeldest (Elektrohandel, Elektroinstallationsbetrieb).

Es hat mich echt frustriert, warum ich für solche Aussagen jeden Monat einen Steuerberater 250€ zahlen muss.

Entschuldige bitte, aber das glaube ich nciht. Keiner meiner Kollegen rdw iDfprüAus kunfteinen laufenden Vertrag aufdrücken mit einem Monatshonorar von 250,-Euro. Den Rat bekommst Du bei den meisten im Informationsgespräch einfach so, oder wenn Du nach dem Gespräch kein Mandant wirst für für vielleicht 50,- Euro.

Natürlich kannst Du Deine Buchhaltung (Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen) selbst machen, die Umsatzsteuervoranmeldungen über ELSTER abgeben, aber wie viel Zeit denkst Du, wirst Du brauchen?

Das doppelte eines Profis? Wäre es nicht sinnvoller Dein vermutlich nur wenige Belege alle 3 Monate einem StB zu überlassen, der Dir für 100,- bis 150,- Euro die Sach erledigt und Du verkaufst einige Beratungsstunden?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das Gesetz lautet wie folgt:

'Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;"

Fragt sich also, ob das, was Du machen willst, eine ähnliche Tätigkeit ist oder nicht. Endgültig entscheiden kann das nur das Finanzamt - also wende Dich mit einer möglichst genauen Beschreibung an das zuständige FA.

Zur Bilanzierung bist Du auch als Gewerbetreibender erst verpflichtet, wenn Du in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahres mehr als 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn machst da Du neu gründest, wärst Du allerdings schon in der Bilanzierungspflicht, wenn die genannten Werte am ersten Abschlussstichtag überschritten sind. Mindestens im ersten Jahr ist es also für die Gewinnermittlung tatsächlich egal, als was Du eingestuft wirst. Eventuelle Gewerbesteuer wird größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet, die dort drohende "Gefahr" einer Nachzahlung wird also evtl von Dir überschätzt.

Wenn ich jetzt verschiedene Videos in YouTube oder Forums anschaue, macht es mir Angst, wenn der Finanzamt später mich als Gewerbetreibender einstuft und ich nachzahlen muss

Ich versteh das zwar nicht. Aber eine nachträgliche Einstufung als Gewerbetreibender kannst Du sicher vermeiden, wenn Du ein Gewerbe anmeldest.