Freelance-Dienstleistungen als Studentin durch Fiverr und ähnliches? (Steuer und Jobcenter?)?

1 Antwort

Schlicht und ergreifend ... Du bist verpflichtet jegliche Einkünfte dem JC zu melden. Bedeutet dann, dass die ersten 100 Euro anrechungsfrei wären und vom Betrag darüber hinaus weitere 20 %. Das überschießende Einkommen würde auf Deinen Bedarf angerechnet werden.

https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/wissenswertes-fuer-online-unternehmer-steuererklaerung

Achtung .... spätestens wenn das Einkommen 455 Euro übersteigt wärest Du (soweit noch Anspruch auf Familienversicherung besteht ) aus der Familienversicherung draußen, auch wenn Du als Studierende/r noch U25 bist.

Als Mitglied einer BG musst Du als Studierende/r Bafög beantragen .... denn du müsstest Dir dann auch über Bafög eine eigene Krankenversicherung finanzieren. Bei SGB II gibt es bereits für über 15-jährige keine Familienversicherung mehr - außer Deine Eltern erhalten lediglich ergänzende Leistungen!