Strafbar ein Bild zu besitzen?
Angenommen ich schicke ein Foto einer Person z.b eins wo ich drauf zu sehen bin , aber möchte nicht das sie es Screenshotet oder speichert. Macht die Person sich dadurch strafbar wenn sie sich weigert es zu löschen?
4 Antworten
Die Rechte am Bild hat der Fotograf. Also Du. Aber das ist eine rein zivilrechtliche Sache. Du müsstest den Übeltäter verklagen.
Stafrechtlich ist ein Screenshot nicht relevant, zumal die eher der Beweissicherung dienen. Wenn Du per Whatsapp schickst, speichert Whatsapp die Fotos automatisch im Ordener. Das lässt sich nicht verhindern. Da must Du das schon etwas komplizierter machen. z. B. einen Link auf ein Foto in einer Cloud. Da läßt sich der Download schon unterbinden. Sreenshot ist allerdings möglich.
Jain.
Sie darf das Bild nicht weiterschicken, allerdings kann man normale Erinnerungsfotos für sich selbst sichern auch wenn es andere Urheber hat.
Nur wenn es kompromitierende Fotos sind( z.b. Nackt) kann man die entgültige Löschung der Originale und auch aller Kopien verlangen.
Im übrigen begehst du schon eine Urheberrechtsverletzung. Als Person auf dem Bild hast du nur ein Vetorecht, d.h. du darfst entscheiden, wenn das Bild nicht kopiert werden soll. Zu entscheiden, wer Kopien erhält liegt aber beim Urheber, also beim Fotografen. Das gilt für Analoge Papierkopien genauso wie für Digitale Kopien.
Nein, das ist reines Zivilrecht. Bilder weiterschicken, bei denen man nicht möchte, dass der Andere sie nicht speichert, ist grundsätzlich wenig sinnvoll.
Solange er es nicht weiterschickt oder ins Internet stellt macht er sich nicht strafbar.