Ich habe für mich und meine Frau ein Wohnriester abgeschlossen. Da sich unsere Pläne was das Thema Eigenheim angeht geändert haben, haben wir den Vertrag bereits nach 6 Monaten wieder gekündigt.
Jetzt folgendes Problem: Jeder hatte 600 Euro Abschlussgebühr. Ich habe 300 Euro eingezahlt und meine Frau 300 Euro insgesamt. Dazu kamen bei mir knapp 60 Euro Zulagen und bei meiner Frau knapp 500 Euro Zulagen.
Wir haben dann bei Kündigung ein Schreiben bekommen von der BsK, in dem Steht dass die Zulagen an die zfa zurück gezahlt werden und die eingezahlten Beiträge flöten gehen. So weit so gut.
Ein halbes Jahr später (Letzte Woche) bekomme ich ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung. Meine Frau soll knapp 300 Euro Zulagen zurück zahlen und ich soll 60 Euro Zulagen zurück zahlen.
Wenn ich 1 und 1 zusammen zähle hat die BsK meine Zulagen komplett einbehalten und die von meiner Frau Anteilig (200 Euro wurde zurück gezahlt und 300 Euro einbehalten).
Sprich die Bsk hat die Zulagen genutzt um ihre eigene Abschlussgebühr zu decken.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so korrekt ist?! Vor allem weil in der Kündigungsbestätigung stand dass die Zulagen an die zfa zurück gezahlt werden!
Kennst sich hier jemand aus und kann uns weiterhelfen?
Vorab schon mal vielen Dank!