Meine Oma will mir Ihre Wohnung Vererben/ Verschenken! Muss ich meinen Onkel auszahlen?

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem und bedanke mich im Voraus für die Antworten:

Meine Oma besitzt eine Eigentumswohnung mit einem Wert von rund 150.000€.

Da Sie mit Ihrem Sohn( Mein Onkel) verstritten ist, will Sie mir diese Wohnung vererben. Am liebsten würde Sie Ihrem Sohn nichts von Ihrem Erbvermögen hinterlassen aber durch den Pflichtteil ist dies nicht möglich.

Wir waren zusammen schon beim Notar um alles offiziell zu machen. Dieser meinte zu mir aber : Wenn die Wohnung vererbt wird, müsste ich meinen Onkel "Auszahlen" und sprach von einer Summe von rund 20.000€.

Also ich bin zurzeit 20 Jahre alt und in diesem Jahr mit meiner Ausbildung fertig und habe dementsprechend dieses Geld nicht ! Und wenn ich Ihn auszahlen müsste hieße dass, das ich mir einen Kredit nehmen müsste etc. … Also muss ich mich auf ne Hohe Verschuldung einstellen Sollte meine Oma versterben. Ich will die Wohnung auch nicht verkaufen Müssen da ich diese gerne als Wertanlage behalten und evtl. Vermieten möchte.

Meine Frage ist nun: Mir ist zwar Klar das meinem Onkel der Pflichtteilsanspruch zusteht und soll von mir aus auch so sein.. Aber wieso soll ICH ihn Auszahlen und woher wird dieser oben genannte Betrag von rund 20.000€ hergeleitet ?

Zudem hätte ich eine weitere Frage : Sollte meine Oma mir Ihre Wohnung noch in Lebzeiten verschenken. Muss ich da meinem Onkel trotzdem den teil des Wohnungswerts auszahlen? Schließlich ist es doch Ihr gutes Recht mit der Wohnung zu tun was Sie mag und in dem Fall zu verschenken an wen Sie mag. Außerdem könnte Sie mir die Wohnung doch auch für beispielsweise 5000€ verkaufen?

Also mein Ziel wäre es natürlich Ihm nichts in Zukunft ausbezahlen zu müssen

Ich bedanke mich nochmal und bleiben Sie gesund !

Erbe, erbrecht, Familie, Immobilien, Pflichtteil, schenkung, wohnung
Pflichtteilsanspruch - Bewertung Gegenständer?

Guten Tag,

Ich möchte der Community um Rat wegen der Pflichtteilsanspruch die Kinder aus 1. Ehe von mein verstorben Mann bitten. Ihrem Anwalt  wollte eine Liste alle Gegenstände im Haus dass mein Mann gehörte haben.  4 Mal verschickt - jedes Mal wollten sie mehr Information (Kauf Datum, Wo gekauft, Preis mit Rechnung, Modell Nummer, Beschreibung).  Auch von seinen Kleidung wollte sie alles aufgelistet, mit Marke, Preis, usw.  Dann wollten sie ein Preis Bewertung von jedem Gegenstand.

Das meiste Möbel ist eingebaut (Küche, Badezimmer/Schlafzimmer). Natürlich haben wir während der 26 Jahre Ehe vieles zusammen gekauft z.B. Wohnung, TV, CD/Platten Spieler, Möbel, Einrichtung. Alles ist gelistet, auch seine Bücher, CDs, Platten, persönliche Artikeln (Kleidung, Elektrische Rasier, Hörgerät, Brillen, Uhr, Ehering, Kamera, Handy, Ornamente/Bilder).

Der Gegenseite will jetzt dass ein Notar der Nachlassverzeichnisse aufnimmt aber die Kinder (45 und 49 Jahre alt) mit Ihrem Anwalt wollen alle dabei sein - in unsere Wohnung. Meine Fragen: 

1 Muss ich sie alle in der Private Wohnung einlassen? Notar okay aber die Kinder/ Anwalt? 2 Wie schätzt der Notar den Wert? Der Gegenseite redet von Nutzwert nicht Verkaufswert – vieles in der Wohnung ist über 25 Jahre alt, andere Gegenstände, auch neuen (Waschmaschine) sind als 2. Hand weniger wert als der Kaufpreis.  3 Wer muss der Notar kosten zahlen?

Vielen Dank für Ihren Rat.

erbrecht, Pflichtteil
Pflichtteil unterschlagen?

In einer Familie mit drei Kindern haben die Eltern ein gemeinsames Testament gemacht, sich zu Alleinerben erklärt und das Nacherbe so geregelt, dass zwei Kinder nach Ableben des Längerlebenden etwas weniger als der Pflichtteil bekommen. Der Dritte den Rest. Der länger Lebende kann das Testament aber ändern.

Vater stirbt. Nach Absprache mit dem Steuerberater der Mutter und der Mutter hat einer der beiden Minimalerben den Pflichtteil (also 1/12; sie lebten in Gütergemeinschaft) eingefordert und bekommen. Weil der Erbteil der anderen aus etwas Geld und einigen Wohnungen bestand, von deren Miete die Mutter leben wollte - in Wirklichkeit auch aus Nettigkeit - hat sie es nicht gemacht.

Acht Jahre später trifft man sich beim Notar, weil die Mutter nicht nochmals ein Pflichtteilthema haben möchte. Es wird eine Summe vereinbart und die beiden Minimalerben sollten auf ihren Pflichtteil verzichten. Weil in der Pflichtteilsvereinbarung die Wohnungen nicht enthalten sind, gibt es beim Notar eine Diskussion darüber, wie das denn sein kann. Die Mutter erklärt, dass die Wohnungen (Vaterteil der Tochter, die keinen Pflichtteil einforderte) ja erst bei Ihrem Ableben an die Tochter gehen sollen natürlich ihr zustehen! Mit dieser vor den drei Kindern und dem Notar getroffenen Aussage, die natürlich auch alle, die nicht lügen wollen bezeugen können (sicher die Erben), unterschreibt die Tochter den Pflichtteilsverzicht.

Zwei Jahre später überschreibt die Oma die Wohnungen an ein paar Enkel. Nebenbei bei dem Notar, der auch den Pflichtteilsverzicht beurkundete. Weil das Ganze noch sehr frisch ist, kann es sein, dass sie auch nur ihr Testament geändert hat. Die, die dabei waren, sagen entweder nichts (Enkel) oder wissen es nicht so genau (Oma).

Darf ein Notar mit einer Klientin insofern gemeinsame Sache machen, als dass er bei einem Pflichtteilsverzicht gut 3/4 des Erbes "vergisst", die Mutter reden lässt und nicht auf die Rechtsfolgen hinweist?

Gibt es ein Gesetz oder eine andere Handhabe, durch das die sich beim Pflichtteilsverzicht um ihren Pflichtteil betrogen fühlende Erbin gegen die Mutter, vielleicht auch den Notar vorgehen kann?

Es geht mir nicht darum, dass jeder mit seinem Erbe machen kann, was er will (irgendwie war das ja auch beim gemeinsamen Erbe vorgesehen) oder ob Pflichtteile gerecht sind. Es geht mir nur darum, ob bei einem Vertrag, der Schriftform erfordert, beim Notar gelogen und betrogen werden kann und der Betrogene keine Chance hat, sich zu wehren.

Erbe, erbrecht, notar, Pflichtteil, Betrug oder nicht
Erbe und Elternunterhalt bei Alkoholikerin?

Hallo,

mein Opa ist vor ca. 2 Jahren gestorben und hat meiner Schwester und mir zwei Wohnungen per Testament vererbt. Mein Opa hat zwei Töchter. Meine Tante hat bereits eine andere Wohnung per Schenkung erhalten, meine Mutter wurde bis auf das Nießbrauchrecht einer unserer Wohnungen, welche zudem noch nicht vollständig abgezahlt ist, enterbt. 

Leider entwickelt sich meine Mutter (52 J.) durch ihr Verhalten (Alkoholikerin) immer schneller zum Pflegefall. Aufgrund der Zeichenbegrenzung etwas mehr Hintergrund dazu im ersten Kommentar.

Sie hatte bereits früher (unbegründet) eine Pflegekraft, wodurch uns damals das Sozialamt anschrieb aber glücklicherweise befreite. Da sie ihren Lebensstil nicht geändert hat, kommen mittlerweile auch (alkoholbedingte) Krankheiten hinzu, wodurch sie wirklich bald ein Pflegefall werden könnte. 

Nun versuchen meine Schwester und ich natürlich, unser Erbe und "Vermögen" zu schützen, da unsere Mutter uns im Leben bisher ausschließlich geschadet hat, zudem nichts (außer Schulden) hinterlassen wird. Auch haben wir im letzten Jahrzehnt sehr sparsam gelebt, um aus diesen Verhältnisse rauszukommen. Jetzt zusehen zu müssen, wie dies uns ggf. wieder genommen wird, fühlt sich sehr unfair an. 

Daher haben wir folgende Fragen:

  • Denkt ihr, dass wir für unsere Mutter aufkommen müssen? Diverse Nachweise über das Fehlverhalten unserer Mutter in der Kindheit (z.B. Unterhaltstitel) und ggü. unserem Vater liegen vor und hatte das Sozialamt bereits einmal akzeptiert. Allerdings war das Erbe damals noch kein Thema.
  • Könnte meine Mutter ihren Pflichtteil einklagen? Wie hoch wäre dieser?
  • Sie ist neu verheiratet, natürlich mit einem Alkoholiker. Dieser hat durchblicken lassen, nur wegen dem potenziellen Erbe geheiratet zu haben. Hat er hier irgendwelche Möglichkeiten?
  • Kann das Sozialamt, sobald eine Forderung vorliegt und es über die Nachlasssituation Bescheid weiß, den Pflichtteil einklagen?
  • Können private Gläubiger irgendwie dafür sorgen, dass der Pflichtanteil eingeklagt wird? Unserer Mutter ist vermutlich in einem privaten Insolvenzverfahren.
  • Das Nachlassverfahren ist noch nicht ganz durch - kann unsere Mutter das Erbe ablehnen? Gibt es eine Frist? Entfällt dadurch auch ihr Anspruch auf den Pflichtteil?
  • Kann das Sozialamt uns zwingen, die Wohnungen zu verkaufen, wenn wir nicht anderweitig für die Pflege aufkommen können?
  • Falls sie ihren Pflichtteil einklagen könnte, also z.B. einen Teil der Wohnungen, wer bekommt diesen dann, wenn sie verstirbt? Wir hatten eigentlich vor, ihr Erbe aufgrund der Schulden abzulehnen.
  • Wäre es vielleicht sinnvoll, direkt zu einem Anwalt für Familienrecht / vor Gericht zu gehen?

Wir versuchen aktuell, uns solange wie möglich selbst um sie zu kümmern. Bei einem Stundensatz von ca. 60€/h des Dienstes erledigen wir den Einkauf lieber selbst, soweit/solange noch möglich. Natürlich gegen unseren Willen, aber unsere Mutter scheint hier leider am längeren Hebel zu sitzen.

Vielen Dank für die Zeit und Auskünfte. 

Elternunterhalt, Erbe, Pflichtteil, Sozialamt
Erbteil eines Erben verkauft - Pflichtteil einfordern?

Hallo zusammen,

meine Großeltern haben vor vielen Jahren gemeinsam ein Testament aufgesetzt. Darin werden meiner Mutter und meiner Tante jeweils eine Immobilie zugesprochen. Das zum Zeitpunkt des Erbfalls noch vorhandene Barvermögen wird den Enkeln zugesprochen.

Die Immobilie meiner Mutter wurde an ein Gewerbe vermietet. Dies wird nun von der Stadt unterbunden. Die Immobilie kann somit nicht mehr vermietet werden und steht nun leer.

Mein Großvater möchte diese Immobilie nun an einen Investor verkaufen, der ein Bauprojekt auf dem Grundstück geplant hat. Das Geld aus dem Verkauf geht dann auf das Konto meines Großvaters und wird damit zum Erbteil der Enkel. Meine Mutter erbt nun in diesem Szenario überhaupt nichts mehr. Was passiert in diesem Falle? Bekommt sie einen Pflichtteil vom Erbe meiner Tante zugesprochen? Wie hoch fiele dieser aus? Wird sie auch am Erbe der Enkel beteiligt?

Meine Mutter und meine Tante sprechen nicht mehr miteinander. Ich wollte meinem Großvater vorschlagen, den Gang zum Notar anzutreten und das Testament ändern zu lassen, damit meine Mutter und meine Tante jeweils 50% der noch vorhandenen Immobilien zugesprochen bekommen. Lässt sich das Testament so einfach ändern, wenn es sich dabei nicht um ein Berliner Testament handelt? Ich habe das Dokument leider nicht vorliegen, aber wenn ich mich recht erinnere vermacht im Testament meine (verstorbene) Großmutter einer ihrer Töchter eine Immobilie und mein Großvater der anderen Tochter die andere Immobilie. Könnte dies zu Problemen führen?

Mein Großvater ist 90 Jahre alt und pflegebedürftig, macht es Sinn das Testament handschriftlich zu ändern, damit es ein Dokument gibt während wir auf den Termin beim Notar warten? Müssen meine Tante und meine Mutter beim Notartermin in irgendeiner Weise beteiligt sein? Ich möchte eigentlich nur den Familienfrieden wiederherstellen, soweit das in dieser Situation möglich ist.

Letzter Punkt: ich bin die eingetragene Pflegeperson meines Großvaters, meine Tante hat zu keinem Zeitpunkt die Pflege übernommen. Spielt dies in dieser Situation eine Rolle, wenn es um Pflichtteile und Verteilung geht?

Mir ist klar dass ich einen Termin bei einem Anwalt machen muss, ich möchte nur vorher schon ein wenig sondieren. Vielen Dank für die Unterstützung!

Erbe, erbrecht, Pflichtteil

Meistgelesene Fragen zum Thema Pflichtteil