P-Konto->ALG1 Nachzahlung->Pfändung

3 Antworten

Hi, ich habe gelesen das die Bank die Bescheide anerkennen kann aber nicht muss. Wenn das passiert musst man zur Vollstreckungsstelle um den Freibetrag einmalig erhöhen sie lassen. Achtung Terminsache!

Gelesen habe ich es eben auf einer Seite eine Rechtsanwaltes, ob ich den Link hier einstellen dürfte, keine Ahnung und den Text schon gar nicht kopieren. Also auch das mit meinen Worten:

Du musst dort(Amtsgericht) einen Antrag stellen und die notwendigen Unterlagen dabei haben (Beschluss über die Pfändung, Kontoauszüge der letzten Monate, P-Konto-Bescheinigung und Bescheid der Nachzahlung).

Es dürfte dein Recht sein, einen Antrag zu stellen, dann muß das bearbeitet werden usw. usw. , sagen ist so leicht...

 und sprich mit dem Vermieter.

Ach ja, abstellen vom Wasser, Heizung etc. ist ihm nicht erlaubt, er kann euch zwar kündigen und ggfs. "raus klagen" aber das dauert. Wahrscheinlich könntest du auch gleich einen einstweilige Verfügung beantragen, gegen den Vermieter. Aber besser wäre, ihr könntet es ohne Gericht regeln.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wegen P-Konto: Haben Sie den Nachzahlungsbescheid der Bank vorgelegt? Und unter Hinweis darauf die einmalige Erhöhung de P-Konto-Freibetrags beantragt? Waren Sie deshalb schon bei einem Schuldnerberater oder Rechtsanwalt?

Miete: Wegen der Mietsache brauchen Sie ja wohl auf jeden Fall anwaltliche Hilfe. Beratungshilfeschein beim örtlichen AG? Mieterbund?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tasse9 
Fragesteller
 10.05.2021, 15:37

Guten Morgen, danke für die Tips und Ratschläge von allen.

JA, ich habe von der Agentur für Arbeit ein Schreiben bekommen wo genau steht das es sich um Nachzahlungen handelt. Dieses Schreiben habe ich mit allen Bescheiden der Bank vorgelegt. Bei der Schuldnerberatung war ich auch, von da habe ich die Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag bekommen. Es scheint alles nicht zu reichen, ich kann weiterhin nicht über mein Geld verfügen.

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Frankie4  14.05.2021, 16:10
@Tasse9

Sofern das so ist, wäre es rechtswidrig. Dann bräuchten Sie einen Anwalt.

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Hallo, Ich habe mir damals beim Jobcenter einen Freigabe für die Bank geholt, damit konnte ich sofort zur Bank und über das Geld verfügen, leider weiß ich nicht mehr genau, wie sich das Formular nennt.

Und wichtig ist auch, das du dein Kind mit angibst, das erhöht die Freigabe.

Auf jeden Fall zum Jobcenter.