P-Konto->ALG1 Nachzahlung->Pfändung
Ich habe im März , Nachzahlungen vom Jobcenter für die Monate November und Dezember 2020 und von der Agentur für Arbeit für die Monate Januar und Februar bekommen.
Da ich ein P Konto habe ,kann ich bis jetzt nicht über meine Gelder verfügen.
Die Bank möchte Bescheinigungen vom Gericht haben ,der Bearbeiter beim Gericht sagt mir das ich keine gesonderten Bescheinigungen brauche da es um Sozialleistungen geht. Ich bekomme von jeder Stelle etwas anderes zu hören.
ABER das schlimmste an der ganzen Sache ist. Da ich 6 Monate meinen Mietanteil (mein 13 jähriger Sohn und ich wohnen in einer wg) nicht bezahlen konnte, klagt uns der Vermieter jetzt raus. Er hat uns seit 01.04. das Kalt- und Warmwasser gesperrt.
Was ich auch verstehen kann ,wenn man meine Situation nicht kennt.
Das alles ist mir sehr unangenehm und ich weiss mir wirklich keinen Rat mehr.
Ich bin für jeden Rat dankbar und hoffe das uns vielleicht geholfen werden kann
3 Antworten
Hi, ich habe gelesen das die Bank die Bescheide anerkennen kann aber nicht muss. Wenn das passiert musst man zur Vollstreckungsstelle um den Freibetrag einmalig erhöhen sie lassen. Achtung Terminsache!
Gelesen habe ich es eben auf einer Seite eine Rechtsanwaltes, ob ich den Link hier einstellen dürfte, keine Ahnung und den Text schon gar nicht kopieren. Also auch das mit meinen Worten:
Du musst dort(Amtsgericht) einen Antrag stellen und die notwendigen Unterlagen dabei haben (Beschluss über die Pfändung, Kontoauszüge der letzten Monate, P-Konto-Bescheinigung und Bescheid der Nachzahlung).
Es dürfte dein Recht sein, einen Antrag zu stellen, dann muß das bearbeitet werden usw. usw. , sagen ist so leicht...
und sprich mit dem Vermieter.
Ach ja, abstellen vom Wasser, Heizung etc. ist ihm nicht erlaubt, er kann euch zwar kündigen und ggfs. "raus klagen" aber das dauert. Wahrscheinlich könntest du auch gleich einen einstweilige Verfügung beantragen, gegen den Vermieter. Aber besser wäre, ihr könntet es ohne Gericht regeln.
Wegen P-Konto: Haben Sie den Nachzahlungsbescheid der Bank vorgelegt? Und unter Hinweis darauf die einmalige Erhöhung de P-Konto-Freibetrags beantragt? Waren Sie deshalb schon bei einem Schuldnerberater oder Rechtsanwalt?
Miete: Wegen der Mietsache brauchen Sie ja wohl auf jeden Fall anwaltliche Hilfe. Beratungshilfeschein beim örtlichen AG? Mieterbund?
Hallo, Ich habe mir damals beim Jobcenter einen Freigabe für die Bank geholt, damit konnte ich sofort zur Bank und über das Geld verfügen, leider weiß ich nicht mehr genau, wie sich das Formular nennt.
Und wichtig ist auch, das du dein Kind mit angibst, das erhöht die Freigabe.
Auf jeden Fall zum Jobcenter.
Guten Morgen, danke für die Tips und Ratschläge von allen.
JA, ich habe von der Agentur für Arbeit ein Schreiben bekommen wo genau steht das es sich um Nachzahlungen handelt. Dieses Schreiben habe ich mit allen Bescheiden der Bank vorgelegt. Bei der Schuldnerberatung war ich auch, von da habe ich die Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag bekommen. Es scheint alles nicht zu reichen, ich kann weiterhin nicht über mein Geld verfügen.