Wir haben die Wohnung unserer verstorbenen Eltern gekündigt, die Wohnung wurde auch schon abgenommen, aber der separate Mietvertrag zur Garage wurde nicht gekündigt. Hier steht nun

Beide Vertragspartner sind sich darin einig, dass nach der vertraglichen Beendigung des Mietverhältnisses die Fiktion des § 545BGB ausgeschlossen ist.

Die Garage wollen wir behalten.

Die Wohnung und Garage sind von einer Wohnungsbaugesellschaft