Hallo. Am Wochenende war ich mit dem Auto meiner Schwester im Möbelhaus. Als wir den Einkaufswagen zurückbringen wollten, musste ich noch Kartons einsammeln (in denen meine Stühle verpackt waren) und bat meinen Sohn (8), den Wagen kurz festzuhalten. Tja - er ließ los, das Gelände war abschüssig und so entstand eine heftige Delle in einem geparkten Auto. Die Geschädigte meldete sich bei mir und ich sicherte ihr zu, dass ich für den Schaden aufkomme. Nun rief mich aber heute gleich deren Anwältin an!, die mit dem Fall betraut wurde. Ich setzte mich also mit meiner Privathaftpflicht in Verbindung... die allerdings der Meinung ist, das zähle noch zu Entladen und sei Sache der KFZ-Versicherung. Was aber kann das Auto meiner Schwester dafür?
Nun meine Fragen: Muss ich für die Anwaltskosten aufkommen, auch wenn es gar keinen Streitfall gab? - Ich sehe Zurückbringen des Wagens in das Möbelhaus nicht mehr als Entladen! Finde also, das sei Sache meiner Privathaftpflicht.