Kind beschädigt mit Einkaufswagen Auto

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Das Thema könnte kompliziert werden. Grundsätzlich ist man ab dem 7. Lebensjahr schon deliktfähig. Jedoch wird hier sehr differenziert. So kommt es genau auf den Hergang an. Daraus wird dann abgeleitet, ob dein Sohn z.B: selber die "Reife" hätte, den Unfall zu vermeiden. Ist dem nicht so, stellt sich die Frage nach der Aufsichtspflichtverletzung. Wenn du also die Anweisung an den Sohn gibst, dass er auf den Einkaufswagen achtet, kann das im Ergebnis zweierlei bedeuten.

Kommt man zu dem Ergebnis, dass niemand haftbar gemacht werden kann, dann wärst du nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, dann bist verpflichtet den Schaden zu ersetzen.

Im ersteren Fall würde die Privathaftpflicht nur einspringen, wenn hier deliktunfähige Kinder mit versichert sind.

Interessant ist jetzt noch eine Möglichkeit: Das Be- und Entladen eines Fahrzeuges wird als Fahrzeug in Gebrauch definiert. Es wäre interessant ob die Privathaftpflicht daher nicht meint, die Haftpflicht des eigenen Fahrzeuges wäre zuständig. Das würde mich jetzt aber, in Anbetracht des Gesamtbildes, dann wiederum etwas überraschen. Was aber auch häufiger vorkommt :-)

Hallo Gut, aber das würde auch gegen mein Rechtsempfinden verstoßen. Wir haben ein Auto beschädigt, folglich sind wir haftbar. Natürlich hatte ich erwartet, dass mein Sohn meine Anweisung beachtet und den Wagen festhält - aber er war offensichtlich nicht so weit, das Gefälle zu erkennen. Tja, aber er ist 8 und sollte daher eigentlich jenseits der Altersgrenze sein.

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@HelgaMF

Kinder unter 7 Jahren sind laut BGB nicht deliktfähig. Was im Umkehrschluss bedeutet das achtjährige Kinder deliktfähig sind. Es kommt auf deine Privathaftpflichtversicherung an. Die Anwaltskosten wirst du wohl zahlen. Denn schließlich hast du ihn in Anspruch genommen. Du hättest auch mit der Versicheurng sprechen können und wenn die nicht zahlen mit dem Versicherungsombudsmann.

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@Niklaus

Hi ! Zwischen dem 8. - 10. Lebensjahr ist ein Kind bei fahrlässigen Schäden an z.B. Fahrzeugen in der Regel nicht haftbar. Somit würde auch die PHV nicht zahlen.

Bei grober Fahrlässigkeit wiederum besteht eine Haftung. Und bei Vorsatz.

Hier entscheiden aber im Zweifelsfall die Richter über die persönliche Reife und darüber ob es sich um fahrlässig oder grob fahrlässig handelt.

Ich würde auf jeden Fall auch erst den Versicherer unterrichten. Wird eine Regulierung abgelehnt wäre dann vielleicht noch eine Rechtsauskunft hilfreich. Erst dann würde ich einen Antwalt beauftragen. Die verdienen nämlich manchmal gerne schnell Geld ;.-)

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