
Das st richtig.
Es steht ein Sachwert (1, oder mehrere Gebäude) dahinter und die Anteile kann man zurückgeben.
Es ist aber schon eine Anlage auf längere sicht. kurzfristige hohe Gewinne sind nicht zu erwarten.

Wenn Du nach § 33a Untersützung leistest (eigene Einkünfte des Unterstützten werden auf die abzugsfähigkeit von 7.680,- p.a. angerechnet, soweit die 624,- Euro im Jahr übersteigen, so sind diese Zahlungen beim Empfänger steuerfrei, was sich aber auch schon daraus ergibt, dass die Summe aus eigenen Eigenen Einkünften und abzugsfähigen zahlungen den Grundfreibetrag nicht übersteigen können.
Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit, man darf für die Unterstützte Person keinen Kindergeldanspruch ahben.
Alles zu überprüfen in § 33 a Abs 1, EStG
Heißt das, wenn ich mehr als den Grundfreibetrag bezahlen würde, könnte ich es bei mir nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzen, und zudem müsste die Tochter es dann als Einkommen versteuern?? Herzlichen Dank! Till

Ich beantworte Deine Frage nciht direkt, denn ich würde an Deiner Stelle erstmal prüfen, ob nciht ein Antrag auf Wohngeld reicht. Dann hat sie nämlich den Ärger mit der Vermögensanrechnung nicht.
Wegen der 8.000,- sehe ich den Urlaub leider mit Bedenken. Aber sie könnte ja mal Fragen, ob ein Arzt sie in Kur schickt. Auch (wirklich nötige) Anschaffungen für die Wohnung wären erlaubt.
auch ein kleines Geschenk an die Nichte.

Lasse Dir den Schein wegen wegfall der Geschäftsgrunlage zurück geben.

Die Bank hat zwei punkte zu prüfen.
Ist das Einkommen ausreichend für die Raten
sind sicherheiten vorhanden.
Ist schon bei Kreditgewährung anzunehmen, dass die Sicherheiten verwertet werden müssen, darf der Kredit nicht gewährt werden.
Beispiel:
Hartz IV Empfänger mit reicher Oma möchten einen Kredit über 10.000,- Euro. Rate 250,- Euro. Oma ist bereit Bundesschatzbrife über die volle Summe zu hinterlegen.
Es wird keinen Kredit geben, denn die Bank kann sehen, das er die 250,- nicht zahlen kann.
Wenn Dein Freund die Sache mit der Geschäftsidee genannt hat, haben die evtl. den Plan geprüft udn sind zum Schluss gekommen, die Erträge werden nciht reichen, um den Kredit zu zahlen.

Darf ich die frage mal interpretieren?
Wenn ein dritter die Miete zahlt, dann will man sie kassieren. Wenn aber ein dritter nciht zahlen muss, dann kassiert man lieber nicht, weil man ja Steuern zahlen muss.
"WAsch mir den Pelz, aber mache mich nicht nass"
ES besteht auf jeden Fall die Gefahr, das wenn man für die Monate Mai-Dez. die Miete in der Anlage "V" angibt, das Finanzamt fragt, warum in den anderen Monaten nciht vermietet war.
Wenn das dann gesagt wird, werden auf jeden Fall für die Monate die Ausgaben nciht anerkannt.
Ob weitere Schlüsse gezogen werden, kann ich so nicht sagen.

Wenn der Steuerberater das nciht shon raus wirft, wird bei einer Betriebsprüfung der Ärger kommen.
Ein Sonntagsbrunch mit Kunden dürfte unüblich sein.

Die Bank wird fast immer fragen: wofür.
Dann sagt man eben, für einen Wagen, private Anschaffungen, Ablösung Dispo.
Geprüft wird nur bei Unternehmenskrediten udn bei Baukrediten.

Beim Gewinn habe ich andere Zahlen als Du.
Wenn Du aber auf Seite 73 des Geschäftsberichtes gehst, kannst Du sehen, das die Liquidität gestigen ist, weil Vorräte udn Kundenforderungen gefallen sind.
ich habe die Zahlen aus dieser Pressemitteilung http://www.kloeckner.de/de/presse/nachrichten-2013.html
Aber stimmt: auf einer anderen Unterseite stehen andere Zahlen. Jetzt gehe ich mal in den Bericht (S73).
wfwbinder am 15. März 2010 14:26 Du hast leider nur die Zahlen falsch übertragen. im genannten Artiekl steht das richtige Ergebnis von -186.
Zu bemerken auch, das der operative Cash Flow schlecht war und nur durch Bestandsveränderungen ein positiver erreicht wurde.
obelix am 15. März 2010 15:02 DH.
der operative cashflow ist von 387 mEuro auf -158 mEuro gefallen, "nur" der cashflow aus betrieblicher tätigkeit ist gestiegen. und das liegt v.a. am abbau des net working capital. also nicht blenden lassen.
DH. DH.
Ein Blick - wenn auch ein langer - macht auch mir den Fall ein wenig verständlicher.

Nein keine Steuererklärung, denn auch das Arbeitslosengeld I ist steuerfrei. Die Bescheinigung ist nur gekommen, weil man sie brauchen würde, wenn es andere Einkünfte in dem Jahr gab (was hier ja nciht der Fall war).
Nur gut aufheben.
Sollte eine Aufforderung des Finanzamts kommen, ist es ganz einfach die Bescheinigung der Bundesagentur einschicken udn den Hinweis auf ALG II geben.
Danke für die schnelle und gute Antwort...