Wenn der Bonus erst im Jahr 2024 gutgeschrieben wird, wird er auch erst in 2024 von den Beiträgen abgezogen.

Also ändert sich nichts.

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Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)

Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?

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Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Weil es nicht geklärt werden muss, denn das gibt es nicht.

Eine Rückzahlung von Kosten gibt es nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wird. Als Beispiel:

Ein Mitarbeiter macht auf Kosten des Betriebes eine aufwändige Weiterbildung. Wird dafür bei voller BEzahlung freigestellt und die Lehrgangskosten werden bezahlt.

Da kann vereinbart werden, das ein Teil der Kosten zurück gezahlt werden muss, wenn der Mitarbeiter eventuell innerhalb von 3 Jahren kündigt, weil er ja mit dieser Zusatzausbildung woanders viel Geld verdienen kann.

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Es ist nicht so eindeutig.

Die Firma ist der Name, unter der der Kaufmann sein Geschäft betreibt.

Man kann mehrfach e.K. sein.

Deine Ansicht wäre klar erfüllt, wenn es die Mies van der Koch Restaurantbetriebe e.K. gäbe mit 3 Restaurants.

Aber wenn Mies van der Koch dreimal als e.K. ein getragen ist, z. B. "Essen wie bei Oma e.K. für das erste Restaurant, "zum schmierigen Löffel e.K." für das zweite Restaurant udn ""Zur fleissigen Mikrowelle e.K." für das dritte Restaurant, dann hat der Mann drei Betriebe, macht 3 Jahresabschlüsse und kann daher auch für jeden Betrieb einzeln eine Insolvenz anmelden.

Natürlich ist es so, dass ein Einzelunternehmer mit seinem ganzen Vermögen haftet, aber das ist dann der zweite Schritt, wenn der Insolvenzverwalter darauf zurück greifen will.

Es ist möglich, dass der Unternehmer eventuell nur aus Mietverträgen, oder Abnehmverpflichtungen für einen Betrieb raus will und die anderen Betriebe erhalten möchte.

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Kommt drauf an.

Willst Du ihn im laufenden Betrieb fahren, oder ist es ein Oldtimer, der nur gelegentlich aus der Garage geholt wird, oder gar ein reines Sammlerstück.

  1. Kaufpreis
  2. Garage/Stellplatz
  3. Wenn er nicht gefahren werden soll, nur eine Diebstahlversicherung
  4. Für Wagen die gefahren werden Steuer udn Versicherung
  5. Treibstoff
  6. Inspektionen, Reparaturen
  7. alle 2 Jahre TÜV
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Unter 21, aber ab 18 wird nch vor der Jugendkammer verhandelt und es wird entschieden, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anzuwenden ist.

Also unter 21 bedeutet nicht unbedingt, dass es mit Freizeitarrest, oder Szialstunden abgemacht ist.

Außerdem gibt es auch im Jugenstrafrecht bis zu 10 HJahren Haft, allerdings nur bei Tötungsdelikten. Abeer auch für etwas wie Geldwäsche (bei Erwachsenen bis 5 Jahre Haft), wären 1-2 Jahre Jugendstrafe möglich, wenn nciht sogar gesagt wird, es ist Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, denn er ist ja selbständig wie ein Erwachsener (lebt z. B. alleine, steht im Berufsleben).

Also Vorsicht.

Aber was verstehst Du unter Geldwäsche?

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Wenn Du in das Gewerbe einsteigst, wirst Du in die Studenten-KV eintreten müssen.

die Einkommensggrenze von 538,- Euro für die Familien-KV erreichst Du schon mit dem Minijob.

Wenn ja wieviel dürfte ich verdienen (im Hinblick auf den Steuerfreibetrag auch)?

Steuern sind dagegen kein Problem. Der Grundfreibetrag beträgt 11.640,- Euro, wobei der Minijob nicht m itzählt, weil pauschal durch den Arbeitgeber besteuert. Außerdem ist das überschreiten der Grenze nun wirklich keine Horrorvorstellung, denn wenn Du als Beispeil 12.604,- zu versteuerndes Einkommen haben solltest, kosten die 1.000,- Euro mehr, gerade mal 140,- EuroEinkommensteuer.

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Mit einem Minijob kommst Du persönmlich am besten Weg, aber es könnte ein Proböem geben, denn sobald Du mit den 40 Stunden über den Mindestlohn kommst, ist die Minijobgrenze überschritten.

Außerdem zahlt Dein Vater mit 32 % recht hohe Abgaben.

Das Argument "Steeurklasse 6 bei normaler Anstellung zählt nicht. NAtürlich würden bei einer Noramlanstellung Nebenbeschäftigung und Hauptanstellung gemeinsam veranlagt.

Beim Minijonb entfäööt es wegen der Pauschalversteuerung.

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Du wirst nicht darum herum kommen, die Sache vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen.

Parallel dazu Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.

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Ist richtig.

Würde man es in der Buchhaltung buchen (egal ob Regelbesteuerer, oder Kleinunternehmer) wäre die Buchung privat an Waren/Leistungsentnahme.

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Es ist so, wie Du es Dir denkst.

Begründung:

Im ersten Fall hat die Zahlung einen "Zuwendungscharakter."

Im zweiten Fall ist es "gemeinsame Kasse."

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Das ist ein Textbaustein unter jedem Bescheid mit Guthaben.

Es heißt nichts anderes, als das eine eventuell Forderung des Finanzamtes verrechnet wird.

Ich keine Schuld da, kommt die Summe komplett.

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Falls ja: Irgend wie lächerlich, denn was kann ich dafür, wenn der Eigentümer keine Tür eingebaut hat :) :)

Es ist eben so, dass Räume, die nur durch einen Raumteiler getrennt sind, oder wo früher mal eine Schiebetür war, die dann entfernt wurde. Das gibt es häufig zwischen Wohn- und Speisezimmer. Da kann man das ehemalige Speisezimmer eben nciht zum Arbeitszimmer erklären. Wenn es sich lohnt kann man doch eventuell eine Falttür einsetzen, die im Baumarkt gibt, oder eine Schwebetür, für die man nur eine entsprechende Trägerleiste einbauen muss.

Ein wenig kreativität udn die Sache ist durch.

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Bekommst Du zurück.

Du solltest nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon an das Finanzamt senden.

Ab dem Monat des Autokaufs musst Du aber jeden Monat eine Umsatsteeurvoranmeldung abgeben, mit 0,- Umsatz, aber mit der Vorsteuer aus allen vorbereitenden Ausgaben. Somit auch aus den Autounterhaltskosten. Allerdings zählt in diesen Monaten dann auch schon die 1 % Regelung, was als Umsatzs zählt.

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Wenn Du Dich mit der Travel-ID Nummer einwählst, kannst Du die TUI Flüge sehen? Wenn die Maschine an TUI verchartert ist, dann zählt es nicht.

Ich kenne es eigentlich so, dass TUI die FLüge ganz normal, aber natürlich über Kontingente bei den Fluggesellschaften bucht. Also Punkte zählen.

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Die Strafe ist gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG bereits gelöscht.

Kein Problem.

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Meine Frage ist nun wenn ich das Kupfer in Europa verkaufen möchte

Man merkt, dass Du von Geschäften keinen Schimmer hast.

So wie Du fragst, verfügst Du ja nicht über ein Unternehmen und hast keine Lagermöglichkeiten. Damit aber auch keine Chance so einen Einkauf zu finanzieren.

Also kannst Du das nur als "Streckengeschäft" machen.

Das heißt, Du suchst einen Käufer und lässt von Deinem Lieferanten direkt an den Kunden liefern.

Damit würde die Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden gezahlt und auch der Zoll. Das lässt sich auch in den Verträgen festlegen.

Aber Du gehst mit Angeboten an Kupferverbraucher auch Risiken ein, die wiederum von Deinem Lieferanten erfüllt werden müssen. Wenn Du einem Kabelhersteller in GB X Tonnen Kupfer aanbietest zum Preis von X, weil Dein Lieferant für Y liefern will, dann bist Du in der Pflicht, wenn die Briten zusamen und machst Dich u. U. Schadenersatzpflichtig, wenn Dein Lieferant nicht zum vereinbarten Preis liefert.

Solche Geschäfte kann man, wenn man sich überhaupt darauf einlässt, nur über eine GmbH abwickeln, damit man das Risiko in Grenzen hält.

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Kaum einer kommt auf die Idee eine Achterbahn betrieben zu wollen udn gibt die in Auftrag.

Die weiaus meisten Fahrgeschäfte auf Volksfesten werden von Schaustellerdynastien betrieben, die an dieses Leben "jede Woche eine andere Stadt" gewöhnt sind und die sich ihr Betriebskapital über Jahrzehnte aufgebaut haben.

Da sie entsprechende Erfolge über ihre Jahrsabschlüsse vorweisen können, bekommen sie die Millionen für ein eines der neuen Supergeräte zu 50 - 80 % von Banken finanziert.

Das ebenso, wie bei einem Kranvermieter, der die speziellen Kräne für den Bau, die Bergung usw. zu finanzieren hat.

Ebenso die speziellen Transportfahrzeuge, mit denen die großen Flügel von Windkraftanlagen, große Generatoren udn andere Schwerlasten transportiert werden.

Natürlich sind solche Investitionen auch immer ein gewisses Risiko, aber auch hier gilt, kaum einmal kommt einer auf die Idee so ein Gerät zu kaufen/bauen zu lassen, nachdem er eine Fernsehsendung über solche Transporte gesehen hat. Auch hier sind die Betreiber Unternehmen, die diese Tätigkeit oft seit Jahrzehnten ausüben und als Spezialisten bekannt sind.

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ICh bin Steuerberater und muss dich zuerst mal fragen, ob Du es eilig hast, oder Dir Zeit lassen kannst.

Wenn Du richtig gut werden möchtest, wäre erstmal eine Lehre zum Steuerfachangestellten sehr gut.

Danach das Studium. Jura ist nicht schlecht, habe ich im alter von 47 auch noch gemacht zum LL.B.

Ein anderer guter Weg ist der Über das Finanzamt mit dem Studium Finanzfachwirt, aoder eben auch Juro. Der wechsel vom Fionanzamt in die Beratung ist da ziemlich einfach.

Die Praktische Arbeit ist aber durch nichts zu ersetzen. (Außer durch noch mehr praktische Arbeit).

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