Unentgeltliche Wertabgaben mit Kleinunternehmerregelung, wo eintragen?

1 Antwort

Ist richtig.

Würde man es in der Buchhaltung buchen (egal ob Regelbesteuerer, oder Kleinunternehmer) wäre die Buchung privat an Waren/Leistungsentnahme.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
tanja90824 
Fragesteller
 24.04.2024, 16:30

Eine kurze Nachfrage: Ich muss in der EÜR in die Zeile 20 den Bruttobetrag eintragen (wegen Kleinunternehmerregelung)?

Hatte nämlich gelesen, dass dort nur Nettobeträge eingetragen werden dürfen und separat die Umsatzsteuer erfasst werden muss.

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wfwbinder  24.04.2024, 17:03
@tanja90824

Ein Kleinunternehmer hat keinenUn terschied zwischen Brutto und Netto. Du trägst den Betrag ein, fertig.

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