Bilder machen und einen Mieterverein zu Rate ziehen.
Deine Eltern könnten dir ein kostenfreies Juniordepot z.B. bei Consorsbank oder comdirect anlegen und dann monatlich einen Sparplan von z.B. 50 € auf einen sogenannten ETF besparen. Halte ich in jungen Alter für sehr sinnvoll. Gib im Google mal folgende Suchbegriffe ein "Juniordepot ETF-Sparplan".
Gold ist eher zur Absicherung gedacht.
Kostengünstiger ETF-Sparplan z.B. auf den MSCI World oder S&P500. Günstige Anbieter für Wertpapierhandel gibt es genügend, teilweise sind Sparpläne sogar gebührenfrei möglich. Bereits mit 50 € im Monat kann sich über viele Jahre ein kleines Vermögen ansammeln und sparen wird damit stressarm automatisiert.
Eine günstige Waschmaschine z.B. von Hanseatic, Bauknecht oder Beko gibt es bereits für rund 200 €. Diese Summe sollte man mit Disziplin auch bei Bezug von Sozialleistungen im Laufe der Zeit ansparen können.
Ich wurde schon ohne Grund zweimal von Steuerklasse 3 auf 5 gesetzt mit all den Folgen.
Ursache war in beiden Fällen ein interner Fehler in der Finanzamt-Datenbank, welche die elektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM) und damit die Steuerklassen verwaltet. Es ist bekannt, dass die Finanzämter hier öfters mit Problemen kämpfen.
Rufe beim Finanzamt an. Wenn die Ursache nicht bei Dir liegt, dann gebe einen Hinweis auf mögliche ELSTAM-Probleme. Das Finanzamt wird dies (so war es in meinem Fall) dann schnell korrigieren.
"Gibt es ein Gesetz oder eine andere Handhabe, durch das die sich beim Pflichtteilsverzicht um ihren Pflichtteil betrogen fühlende Erbin gegen die Mutter, vielleicht auch den Notar vorgehen kann?"
Ich würde in diesem Fall eher in Richtung Notar zielen:
Ein Haftungsanspruch gegen einen Notar wäre möglich, wenn ihm eine Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann (§ 19 BNotO). Den Notar trifft hier aus meiner Sicht eine so genannte erweiterte Aufklärungspflicht, weil der Sachverhalt den Beteiligten evtl. nicht schlüssig oder hinreichend genug erklärt wurde.
Wie vorgehen? Gegebenenfalls kann eine Beschwerde bei der Bundesnotarkammer oder der Dienstaufsicht beim Präsident des zuständigen Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk durchaus hilfreich sein. Das kann Bewegung in die Sache bringen, auch um ein Entgegenkommen oder eine Neubewertung des Falls zu erreichen.
Zunächst kann ein Blick ins Grundbuch hilfreich sein welches aus 3 Abteilungen besteht. Welche Eintragungen zum Wegerecht sind konkret in Abteilung II vorhanden? Vielleicht kann auch die Gemeinde einige Tipps geben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es außerdem in § 917 BGB das Notwegerecht. Hier gibt es aber strenge Kriterien die du mittels Google ermitteln kannst.
Verwertbares Vermögen sind neben Immobilienbesitz allgemein Grundbesitz - ob bebaut oder unbebaut - Geld, Aktien oder Bausparverträge. Was sagt dir das?
Damit Pflegekosten nicht aus vorhandenem Vermögen oder durch den Verkauf vom Elternhaus abgestottert werden müssen, sollte man rechtzeitig eine private Pflegetagegeldversicherung oder ähnliches abgeschlossen haben. Gerade in jüngeren Jahren sind solche Versicherungen eher noch bezahlbar.
Es ist nicht unüblich das im Rahmen einer Beleihungswertermittlung ein Gutachter das Haus anschaut. Keine Sorge. Da werden meistens einige Bilder gemacht und evtl. Raumgrößen mit vorhandenen Angaben verglichen. Oft arbeiten diese mit Checklisten der jeweiligen Bank.
Aus dem Bauch heraus würde ich jetzt sagen: In der Anlage AUS.
Überlege dir aber dreimal ob du nicht in der Schweiz bleibst und dir dort einen neuen Job suchst. Du bist ja ohnehin schon dort. Das Lohnniveau in Deutschland ist deutlich geringer und die Abgabenlast tendenziell steigend. Von anderen negativen Dingen wie eine zunehmende Armutszuwanderung in die Sozialsysteme ganz zu schweigen.
In der Schweiz macht sich Leistung meist noch bezahlt. Trotz höherer Lebenshaltungskosten.
Der Wert der Immobilie müsste aufgrund des Nießbrauchs nach dem Ertragswertverfahren ermittelt werden. Der fiktiven Ausfall des Jahresnettomietertrags mindert den Immobilienwert ja hier entsprechend. Grundsätzlich ist also der monatlich nachhaltigerzielbare Ertrag abzüglich der auf den Nießbrauchnehmer entfallenden anteiligen Lasten des Grundstückes (§§ 1141, 1147 BGB) zu ermitteln. Der Jahreswert ist mit der statistischen restlichen Lebenserwartung zu multiplizieren und man erhält so den gewünschten Betrag. Der Wert des Nießbrauch kann sogar gegen Null tendieren aufgrund des Fortgeschrittenen Alters. Der Vervielfältiger hängt ab vom zugrundeliegenden Liegenschaftszins (Aussage vom Gutachterausschuss) und der Restnutzungsdauer der Immobilie. Dafür gibt es Tabellen. Sicherlich kann der Gutachterausschuss weiterhelfen mti einigen Daten. So mal schnell ist das nicht auszurechnen. Da würde ich ein einvernehmliche Lösung (Pauschalbetrag) suchen oder einen Immobiliengutachter einschalten.
Im Kaufvertrag kann eine kurzfristige Zahlung des fälligen Kaufspreises vereinbart werden (Datum festlegen) nach dem die Schlüsselübergabe erfolgt. Woran sollte das scheitern wenn die Finanzierung steht? Diese Zeit muss man dann eben noch warten.
Muss die Schlüsselübergabe vorab erfolgen kann ein sofort zu zahlender Vorschuss schriftlich vereinbart werden z.B. in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises um den Eigentümer eine Sicherheit zu geben.
Ich nehme an sie meinen die Zusatzversorgung vom öffentlichen Dienst.
Sie zahlt eine Betriebsrente in allen Rentenfällen, die es in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt: Regelaltersrente, Altersrente für Frauen, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente, Renten an Hinterbliebene (Witwen-/Witwerrente und Waisenrente).
Wird eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt,
gibt es allerdings noch keine Leistung aus der Zusatzversorgung
(erst bei Vollrente).
Die Banken lieben solche Kunden! Aber du zahlst halt eine Menge Zinsen im Laufe der Zeit und erfahrungsgemäß kommt man oft schwer aus dem ständigen Dispostrudel wieder raus wenn man erst mal so richtig drin ist.
Zuerst mal in den Chef hineinversetzen um seine Sichtweise zu verstehen. Gründe wie lange Zugehörigkeit zur Firma bringen nix. Handfeste Zahlen, zum Beispiel eine erreichte Umsatzsteigerung oder ein erzielter Mehrwert wirken. Auch das Timing spielt eine Rolle.
Ansonsten: Berufliche Alternativen prüfen! Gerade wenn man noch jünger ist.
Leider stehen der Arbeitsagentur in diesem Fall tatsächlich große Befugnisse zu und so kann es passieren, dass man in ein solch ungünstiges Arbeitsverhältnis in unserer Arbeits-Diktatur gezwungen wird. Gleichzeitig kenne ich persönlich etliche Fälle von gesunden, arbeitsfähigen Harz4-Empfängern, welchen das Geld gegeben wird ohne Sanktionen im Falle einer Nichtbewerbung auszuführen.
Ich würde trotzdem beim Arbeitsamt nach der Möglichkeit einer geförderten Weiterbildung fragen. Vielleicht wird auch ein guter Fernkurs bezahlt, um die Zeit des befristeten Jobs für eine sinnvolle Fortbildung zu nutzen.