Wieso kommt ein Gutachter nach der Finanzierungszusage beim Hauskauf?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist nicht unüblich das im Rahmen einer Beleihungswertermittlung ein Gutachter das Haus anschaut. Keine Sorge. Da werden meistens einige Bilder gemacht und evtl. Raumgrößen mit vorhandenen Angaben verglichen. Oft arbeiten diese mit Checklisten der jeweiligen Bank.

Wenn nun in der Frage stehen würde, worum es bei der Finanzierung geht, also kauf, Umbau, Anbau, Umfinanzierung, dann könnte man dazu auch eine Aussage treffen.

Bei Umbau z. B. könnte es ganz einfach nur sein, dass man den Istzustand für die Akte dokumentieren möchte.

cremedelacreme 
Fragesteller
 26.06.2017, 17:04

Entschuldigung es geht um einen Hauskauf

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wfwbinder  26.06.2017, 18:53
@cremedelacreme

Dann vermute ich, wenn Ihr die Zusage habt, das es nur um die Bestätigung der Einschätzung geht.

Sehr doch nochmal in die Zusage. Steht da nicht wie "unter dem Vorbehalt, dass ......"

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cremedelacreme 
Fragesteller
 27.06.2017, 20:54
@wfwbinder

Da steht einfach nur das die BHW sich an der Finanzierung mit der Summe X beteiligen wird.

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cremedelacreme

Deine Frage ist durchaus berechtigt, wie nachfolgendes Szenario verdeutlicht:

Darlehenszusage deckt deinen

Fremdkapitalbedarf; Zinsen, Tilgung und Laufzeit passen. Daraufhin

erfolgen der Abschluss des notarediellen Kaufvertrags, die notarielle Bestellung der Grundschuld und die

rangbedungene Eintragung der Grundschuld im Grundbuch.

Danach ergibt die Auswertung des (nachgeschobenen) Gutachtens, dass das Darlehen gekürzt und die Darlehenstilgung erhöht werden müssen.

Einen weiteren Darlehensgeber, der die Finanzierungslücke zu marktgerechten Konditionen mit Grundbuchsicherung an letzter, ungünstiger Rangstelle schließen soll, findest du nicht.

Was dann?

Hast du lediglich einen

Darlehensvorbescheid vorliegen oder eine verbindliche

Darlehenszusage? Wie argumentiert dein Bankberater?

Ob das in diesem Fall ebenfalls zutrifft, kann ich nicht beurteilen, aber so ein Gutachter stellt z.B. fest, ob der Finanzierugsanteil am Wohnung-/Hauswert den Angaben im Kreditvertrag entspricht. Das geschieht nicht, um dem Kreditnehmer eins "reinzuwürgen", sondern um die Refinanzierungs-Modalitäten der Bank zu bestätigen.