Leider ist meine Kristallkugel gerade nicht greifbar.
Wieso fragst du nicht zuerst bei der Sparkasse nach und fragst dann hier, ob deren Antwort so ok ist?
Leider ist meine Kristallkugel gerade nicht greifbar.
Wieso fragst du nicht zuerst bei der Sparkasse nach und fragst dann hier, ob deren Antwort so ok ist?
Vielleicht hilft dir einer dieser Rechner: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/0...
Altersrente für Schwerbehinderte kann man ab 60 +x Monate bekommen, wenn man 35 Versicherungsjahre und eine Schwerbehinderung ab 50% hat.
Hier findest du weitere Informationen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/0...
Schau einfach in deinen Rentenbescheid.
Dort steht, wie viel du brutto verdienen darfst, um 2/3, die Hälfte oder 1/3 der Rente zu beziehen.
Neben einer Vollrente darf man vor Erreichen der Regelaltersrente nur bis 450 Euro monatlich verdienen.
Wenn du als Frau ab 63 Frauenrente beziehst, dürfte dein Rentenabzug bei 7,2% liegen.
Bei einer Rente für langjährig Versicherte wäre der Abzug höher.
Befrage doch einfach den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_...
Zum Vergleich kannst du mal nachlesen, was Top-Universitäten weltweit kosten: http://www.rp-online.de/wissen/bildung/die-besten-universitaeten-der-welt-2011-1...
Ich will deine Laune nicht verschlechtern, aber als Selbstständiger mit einem Auftraggeber (bei dir Hermes) bist du versicherungspflichtig in der Deutschen Rentenversicherung. Solltest du mehr als 400 Euro (bis Ende 2012) bzw 450 Euro monatlich an Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben haben, hättest du Beiträge zahlen müssen. Dann hättest du auch einen Rentenanspruch, hättest dir vermutlich aber früher überlegen müssen, ob sich die selbstständige Tätigkeit wirklich lohnt.
Nein, man kann beim gleichen Arbeitgeber keinen Minijob neben seinem normalen Job haben.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_eu...
Solange Arbeitslosengeld 1 gezahlt wird, zahlt die Arbeitsagentur Beiträge für 80% des Gehalts, aus dem das Arbeitslosengeld berechnet wird.
Diese Beiträge kann man nicht aufstocken.
Solange die beiden zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig verheiratet waren, hat er einen Anspruch auf Witwerrente.
Das könnt ihr nicht verhindern.
Es ist nicht bekannt, wie alt der Sohn ist, möglicherweise steht ihm eine Waisenrente und Unterhalt zu. Dazu sollte man mehr Details kennen. Den Unterhalt müßte dann der Vater leisten. Das Jugendamt wäre in diesem Fall der richtige Ansprechpartner.
Das ist alles gut und richtig, aber danach wurde nicht gefragt.
Vermutlich sind die beiden verheiratet geblieben, damit sie Witwenrente bekommt, falls er zuerst stirbt.
Nur kann man vorher nicht wissen, wer zuerst verstirbt.
Es gibt Ausnahmen bei den Altersgrenzen: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/385.php
Vermutlich wird es eine Einzelfallentscheidung und da kann dir nur die entsprechende BAFöG-Stelle Auskünfte erteilen.
Hast du dich schon auf der offiziellen BAFöG-Seite informiert? http://www.bafoeg.bmbf.de/de/372.php
jap, und da ich deswegen unsicher war, habe ich mich sowohl bei dem zuständigen bafög amt meines landkreises als auch an gewisse beratungsstellen gewandt. aber jeder sagt was andres. vielleicht sollte ich einfach mal auf gut glück den antrag mit angabe der fahrtkosten losschicken?
Das würde ich in jedem Fall machen.
Hier kannst du dich informieren, unter welchen Voraussetzungen BAB gezahlt wird: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-be...
Deine Frage kann dir nur jemand von der Agentur für Arbeit beantworten.
Danke :-)
Wenn du mehr als 450 Euro steuerpflichtiges Arbeitseinkommen erzielst, bist du als Tennislehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Lass dich dort zu diesem Thema beraten.
http://www.akademie.de/wissen/uebungsleiterpauschale-steuerfreibetrag
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu:
Ausnahmefällen wird Ihre Rente nur eingeschränkt oder gar nicht ins Ausland überwiesen. Deshalb sprechen Sie bitte spätestens 3 Monate vor Ihrem geplanten Umzug mit Ihrem Versicherungsträger.
Für die Überweisung Ihrer Rente benötigen wir Ihre internationale Bankleitzahl (Bank Identifier -Code, kurz BIC) und Ihre internationale Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN). Beide Angaben erhalten Sie bei Ihrer Bank. Eventuelle Kursverluste oder Bankspesen können wir nicht übernehmen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/...
Das Formular für die Zahlungsänderung findest du hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217628/publica...
Du brauchst keinen Rentenantrag zu stellen, kannst aber nur das machen, was dein Arbeitgeber auch mitmacht.
Die Künstlersozialkasse ist ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und für das Beitragsverfahren bei Künstlern zuständig.
Die Rente wird später vom jeweils kontoführenden Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung gezahlt.
Die Rentenhöhe richtet sich nach den gezahlten Beiträgen bzw dem Bruttoeinkommen, dem diese Beiträge entsprechen.
Bei der Einkommensanrechnung werden 80% des Gehalts, nach dem dein Arbeitslosengeld berechnet wird, auf die Witwenrente angerechnet. Da geht es leider nicht nach dem tatsächlichen Netto.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_688EF438304C0F986ED309AA6BD877C0.c...
Bei zwei Minijobs kann man sich entweder bei beiden von der Versicherungspflicht befreien lassen oder bei keinem.
Weil ich es leider jetzt erst gesehen habe und Morgen erst zur Sparkasse gehen kann.Das dauert mir aber zu lange lach
UND ich würde gerne wissen was es für Gründe gibt das sie mir mein Konto auflösen !
UND da fragt man am besten den, der gehandelt hat und nicht andere, die nur mutmaßen können, was passiert sein könnte.