kann man mit 15 Jahren ein Minijob machen wenn man in der 10 klasse ist?

1 Antwort

Die Regel was zulässig ist, lautet so:

Ab 15 Jahren dürfen Schüler:innen in den Schulferien für maximal vier Wochen im Kalenderjahr und maximal acht Stunden (ohne Pause gerechnet) pro Tag arbeiten (§ 5 Abs. 4 JArbSchG). Insgesamt dürfen sie höchstens vierzig Stunden in einer Woche beschäftigt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986