Ich habe einen Zahlungstitel gegen den Schuldner. Der erste Vollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieher verlief ergebnislos. Erst danach erfuhr ich, dass der Schuldner wertvolle Edelsteine in seinem Tresor hat. Ich will nunmehr in diese vollstrecken. Dazu brauche ich aber einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Doch hierfür muss wiederum der Schuldner angehört werden, so dass er in der Zwischenzeit die Edelsteine beiseite räumen kann. Kann der Gerichtsvollzieher die Edelsteine pfänden, und zwar mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss, ohne dass der Schuldner von dieser Vollstreckungsmaßnahme zuvor weiß?
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