Müssen Gläubiger eine Ratenzahlungen akzeptieren?

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Du bist zu Teilleistungen oder Ratenzahlung nicht berechtigt. Nur wenn der Gläubiger zustimmt, geht das. Er wird aber dein Ratenzahlungsangebot bestimmt akzeptieren, da ihm kaum was anderes übrig bleibt. Er produziert ansonsten nur vermeidbare Kosten, die ihm aber letztlich du erstatten müsstest. Die Sache wird also ansonsten nur unnötig verteuert, was ja auch dem Gläubiger nicht hilft.

Natürlich ist kein Gläubiger gezwungen einer Ratenzahlung zustimmen zu müssen - das ist nicht geregelt, und der Schuldner kann immer nur Ratenzahlungen anbieten.

Für den Gläubiger steht die Überlegung im Vordergrund, ob er einen Totalverlust riskiert und einen vollstreckbaren Titel erhält, der nicht durchzusetzen ist - oder ob bei einer Ratenzahlung zumindest kleckerweise sein Geld einläuft. Allerdings auf eine Ratenzahlung über einen Zeitraum von 50 oder 100 Jahren wird sich kaum ein Gläubiger einlassen.

Nein - aber bei einer Ratenzahlungsvereinbarung werden sicherlich weitere Kosten auf Sie zukommen, nämlich die für den Abschluss der Vereinbarung (so machen es die Rechtsanwälte)