Nach der wievielten Mahnung kann eine Klage folgen?

3 Antworten

Wenn das festgelegte Zahlungsziel Überschritten ist, wird keine Mahnung mehr benötigt. Die meisten Firmen mahnen trotzdem um auch weiterhin mit dem Kunden zusammen arbeiten zu können. Denn gleich einen Mahnbescheid vom Gericht zu bekommen, ohne vorherige Mahnung ist für die meisten Kunden nicht akzeptabel. Man kann ja mal durch Urlaub, Krankheit oder auch einfach nur vergessen mal eine Rechnung nicht bezahlen. Wenn dann gleich vom Gericht was kommt, dann wirde der Kunde mehr als nur leicht verärgert reagieren.

Es kommt drauf an, wie die Rechnung geschrieben ist.

Meine Rechnungen z. B. enthalten immer ein festes Zahlungsdatum (also nicht innerhalb 14 Tage, damit wird die Forderung brügerliche rechtlich nicht fällig, sondern: fällig am ....... 2009) damit ist der Rechnungsbetrag fällig, was mir schon mal eine Mahnung spart. Ich brauche also nur noch auf die überschrittene Fälligkeit hinzuweisen udn kann dann eine Klage einreichen.

Wer die Forderung erst mittels eine Mahnung fällig stellt, hat natürlich schon mal mehr schreibarbeit udn muss eigentlich schon noch einen Brief senden um die gerichtlichen Schritte anzukündigen.

Soviel ich weiß, kommt man bereits nach der 1. Mahnung in Verzug, so dass man danach schon klagen kann.