Zwangsvollstreckung - ständige Teilzahlungen an den Gerichtsvollzieher

3 Antworten

Schadensminderungspflicht

Sorry, diese Frage verwundert mich aber nun wirklich: Es liegt ein Vollstreckungstitel vor und aus diesem darf der Gläubiger so lange vollstrecken bis dieser verbraucht ist. Es liegt ganz allein und ausschließlich an Schuldner die Kosten gering zu halten und zwar dadurch, dass er bezahlt. Deine weiter unten gebene Begründung für die Verweigerung der Zahlung ist geradezu absurd. Es liegt an Dir, bei der Zahlung den Zweck zu bestimmen. Wenn Du auf die titulierte Forderung zahlst, wird nur diese bedient und keine andere. Allerdings ist Dir da ein wesentlicher Aspekte entgangen: Die Kosten der Zwangsvollstreckung brauchen nicht zusätzlich tituliert zu werden sondern können als Nebenforderungen mit geltend gemacht werden. Den § 788 ZPO zitierst Du zwar, verstanden hast Du ihn aber offenbar nicht. Schau ihn noch mal an:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/788.html

Vivina:

Die Forderung besteht offenbar zu Recht. In deinem ureigenen Interesse hättest du den "Schaden" am ehestens durch eine rechtzeitige Regelung über zumutbar-angemessene Ratenzahlungen mindern können. Stattdessen zahlst du nicht, unterlässt es, ein Ratenzahlungsabkommen zu treffen, lässt die Forderung widerspruchslos titulieren und hältst es für richtig, die Forderung erst nach Erscheinen des Gerichtsvollziehers in Raten abzutragen.

Mach doch einmal einen praktikablen Vorschlag, wie der Gläubiger sonst zu seinem Geld kommen könnte.

Vivina 
Fragesteller
 08.04.2013, 23:53

Nicht ganz,

es gab ein Streitiges Mahnverfahren bei Gericht. Hierbei gab es ein Anerkenntnis Urteil i.H.v 300 € plus einem Kostenfestsetzung-Beschluss mit insgesamt 180 € Die Gläubigerin hat daraufhin den Gerichtsvollzieher alsbald eine Teilvollstreckung von 50 € plus 30 € RA und GVZ beauftragt. Diese habe ich auch gleich bezahlt. Daraufhin habe ich Kontakt mit der Gläubigerin gesucht und diese bestand zu den 480 € Gerichtlich anerkannten Forderung, dass noch weitere 190 € Nachgeschobenen Gebühren und Auslagen zu Bezahlen. Diese war ich nicht bereit zu bezahlen, weil weder Rechtens noch Tituliert.

So stellte ich die Zahlung ein, auch Angst, wenn ich jetzt irgendwas bezahle, gelten die nachgeschobenen Kosten von mir als Anerkannt.Auch weitere Telefonische und Schriftliche Kontakte sind ohne Ergebnis gewesen

Die Gläubigerin hat im 2. 3.4.und 5. Vollstreckung Gesuch jeweils wieder nur 50 € Teilvollstreckung statt eine Gesamtvollstreckung gemacht, wobei ich jedes mal erneut 12 € an RA Gebühren bezahlen und 18 € an GVZ Kosten bezahlt habe und das jetzt schon zum 5 mal.

0

Den Gerichtsvollzieher hast alleine du zu verantworten. Es gab ein Gerichtsurteil. Die Kosten der Sieger zahlt der Verlierer - also du. Eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung ist nicht ersichtlich. Somit hätte deine Zahlung unaufgefordert nach dem Urteil erfolgen müssen. Da diese nicht erfolgt ist, gibt es keine neue Mahnung, sondern gleich den Gerichtsvollzieher.