Muss der Testamentsvollstrecker eine mögliche Vergütung bei der Steuer angeben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Testamentsvollstrecker sind ja meistens Ehrenberufler, die ihre einnahmen aus der Tätigkeit sowieso versteuern.

Sollte der Erblasser einen Freund, der sonst eine völlig andere Tätigkeit hat zum Testamentsvollstrecker bestimmen, wären die Einnahmen die der dadurch hat ebenfalls als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu versteuern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986