Vermögensauskunft abgegeben, danach Bank und Konto gewechselt, Vollstreckung?

2 Antworten

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Jaein. Du hast einen großen Fehler gemacht.

Du hättest das Konto, was du bei der VA angegeben hast, behalten sollen!

Falls ein Gläubiger Vollstrecken wird, erhält Er die Abschrift der VA und versucht, sofern er das möchte, zu pfänden. Er erhält die Rückmeldung, der Postbank, das es dieses Konto nicht gibt. Dann wird höchstwahrscheinlich genau das passieren, was der User correcta geschrieben hat.

Er wird bei der Postbank versuchen zu pfänden und dann erfahren, dass es das Konto nicht mehr gibt. Er kann dann den Gerichtsvollzieher mit einer Kontenabfrage beauftragen, dieser fragt dann beim Bundeszentralamt für Steuern an und erhält alle Konten und alle für die du bevollmächtigt bist und leitet die Auskunft dann an den Gläubiger weiter. Du bekommst eine Abschrift davon, aber erst einige Zeit nachdem er schon bei der n26 Bank die neue Pfändung hat zustellen lassen, damit du davon vorab nichts erfährst.

Er kann dich außerm anzeigen, wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung, was eine Straftat ist, wenn man bewusst die Vollstreckung verhindern will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung.
Scheo2019 
Fragesteller
 29.05.2020, 21:34

Wieso Straftat? Es ist nicht verboten sein Konto zu wechseln. Ich verhinder es nicht, habe nur meine Bank gewechselt.

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correcta  29.05.2020, 22:46
@Scheo2019

Man kann ein Konto deswegen bei laufender Pfändung nur mit Zustimmung des Gläubigers auflösen.... aber egal. Deine Schulden, dein Problem, dein Leben. Viel Spaß

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Scheo2019 
Fragesteller
 30.05.2020, 01:22
@correcta

Bei laufender Pfändung? Ich habe doch gar keine Pfändung. Habe ich auch nirgendwo erwähnt. Bei einer Pfändung auf dem Konto löscht die Bank eh nicht das Konto!

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Veed04  29.05.2020, 21:37

Das ist Blödsinn. Eine Straftat ist es, wenn man Konten an und diese nicht angegeben hat. Was nach Abgabe der VA passiert, ist völlig egal. Der Rest stimmt.

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correcta  29.05.2020, 22:45
@Veed04

Deswegen war ein Bekannter erst angezeigt worden und letztlich auch verurteilt worden. Tat: Vereitelung der Zwangsvollstreckung! Es wurde ja zu dem Zweck geschlossen, um das Geld auf ein anderes Konto zu erhalten. Die sind doch nicht dumm, da zählt man 1+1 zusammen!

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Veed04  30.05.2020, 00:49
@correcta

So so. Dann soll er Dir mal das Urteil zeigen oder tatsächlich die Wahrheit sprechen. Mir brauchst Du nicht solch einen Unsinn erzählen. Ich war über 10 Jahre auf dem Gebiet Beruflich unterwegs. Straftet : Unter Eid, bei der VA falsche Infos geben, oder Infos zurück halten! Was NACH Abgabe der VA passiert, ist Nebensächlich.

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