Zwangsversteigerung bringt Gläuber kein Geld?
Mein Haus soll zwangsversteigert werden. Gläubiger ist das Finanzamt.
Ddurch die Zwangsversteigerung würde aber nicht mal der immokredit getilgt werden, d.H. das das Finanzamt nichts von dem Erlös des versteigerten Hausen sehen wird.
Damit ist de facto die zwangsversteigerung sinnlos.
Habe ich eine Chance die Zwangsversteigerung aus oben genanntem Grund anzufechten?
Bei der Bank wurden bisher alle Raten ganz normal gezahlt.
Eine Ratenzahlung an das Finanzamt wurde von mir auch angeboten, aber abgelehnt.
1 Antwort
Ratenzahlungen an das Finanzamt werden nicht abgelehnt.
Du hast nur aus Dir genannten Gründen keine Stundung erhalten.
Durch die Versteigerung soll ja auch nicht der Kredit abgelöst werden, sondern die Steuerschulden.
Hat die Bank eine vorrangige Hypothek eingetragen - wenn ja, hast Du mit der Vollstreckungsstelle darüber nicht gesprochen?
Sollten - auch dort passieren Fehler.
Deshalb habe ich gefragt, ob er mit der Vo gesprochen hat.
Aber sie machen es dem Schuldner damit schon mal ungemütlich, und hoffen wohl, ihn damit zur Zahlung veranlassen zu können.
Und ehrlich gesagt verstehe ich das auch nicht. Also man wohnt gemütlich in seinem Häuschen und zahlt die Raten dafür. Aber für die Steuer bleibt nichts übrig.
Andere wohnen bescheidener und zahlen ihre Steuern.
Die Stundung wurde mit der Begründung abgelehnt das ich die Steuerschulden nicht innerhalb eines Jahres zurück zahlen kann.
Die Bank ist vorrangig im Grundbuch eingetragen. Der Bescheid vom Amtsgericht ist heute zugestellt worden.
Meinst du die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes?
Sicher. Das die Zwangsversteigerung dadurch im Raum steht war mir auch bekannt. Aber letzendlich die Durchführung hat mich zumindest verwundert, aus og. Gründen. Wie schon erwähnt ist die Zahlungswilligkeit auf jeden Fall gegeben., nur eben nicht zu deren Bedingungen möglich.
Solchen Blödsinn macht das Finanzamt häufiger mal. Der Bearbeiter selbst muss die Gebühren ja nicht zahlen.
Die Bank steht im Rang vor dem Finanzamt. Wenn die Bank dem Verfahren nicht beitritt, muss der Erwerber die im Grundbuch eingetragenen Verpflichtungen übernehmen, mindestens den in der Grundschuld eingetragenen Betrag.
Der Rechtspfleger stellt die bestehenbleibende Rechte in Höhe der Grundschuld fest. Stellt sich später raus, dass schon ein Teil des Darlehens getilgt war, wird die Bank trotzdem den gesamten Betrag fordern der im Grundbuch eingetragen war und der folglich von der Rechtspflegerin festgestellt wurde. Den Differenzbetrag wird Sie an den Alteigentümer auszahlen, sofern dieser Anspruch nicht auch gepfändet wurde. Gibt BGH Rechtsprechung dazu. Eine Bank musste Schadensersatz an den Alteigentümer leisten, weil Sie die Löschung der Grundschuld bewilligte, obwohl die Zahlung des Differenzbetrages nicht sichergestellt war.
Die Vollstreckungsstelle, die die ZWangsversteigerung betriebt, holt sich ja einen Grundbuchauszug (sonst wüßten sie ja auch nicht, dass sie so vorgehen können. Damit sollten die wissen, dass nichts zu holen ist.