Entfallen bei einer Zwangsversteigerung grundsätzlich immer die Notarkosten?

2 Antworten

Es fallen keine Notarkosten an. Grunderwerbssteuer, Kosten für Grundbuch-Umschreibung, Kosten für den Zuschlag an das Gericht müssen gezahlt werden.

pavelke: Die Eintragung des Erstehers im Grundbuch erfolgt auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts ohne Mitwirkung eines Notars.