Zusammenveranlagung bei getrennten Wohnsitzen?

2 Antworten

Steuerrecht ist nicht Melderecht.

Also, wenn es eine gemeinsame Ehewohnung gibt, ist der Fall durch.

Trotzdem ist die Frage, warum eine zweite Wohnung im gleichen Ort unterhalten wird, nicht ganz unberechtigt. Es muss dafür ja einen Grund geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Privatier59  22.10.2019, 20:01

Ich liefer Dir einen: Unser Wohnsitz wird im nächsten Jahr saniert. Zwischen Malern und Verputzern ist schlecht leben. Wir halten uns deshalb lieber bis dahin in der Wohnung meiner Frau auf.

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Nein.

MarMar2 
Fragesteller
 22.10.2019, 18:36

Das Ehepaar hat am 20.12.2018 geheiratet, das Finanzamt bittet zum EK-Bescheid für 2018 um Stellungnahme, da das Ehepaar lt. momentaner Meldeauskunft (zur Zeit noch) nicht zusammen lebt. Muss sich das Ehepaar nun ernsthaft für 11 Tage im Jahr 2018 rechtfertigen? Wenn ja, wie argumentiert es am Besten?

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EnnoWarMal  22.10.2019, 19:33
@MarMar2
Wenn ja, wie argumentiert es am Besten?

EStR 26 Nummer 1 Satz 1:

Bei der Frage, ob Ehegatten als dauernd getrennt lebend anzusehen sind, wird einer auf Dauer herbeigeführten räumlichen Trennung regelmäßig eine besondere Bedeutung zukommen.

Auf Dauer (herbeigeführt) ist die Trennung sicherlich nicht, wenn man zunächst noch getrennte Wohnungen hat, was der Lebenswirklichkeit durchaus entsprechen sollte. Ich sehe hier nicht, wieso ein frisch verheiratetes Paar ein dauerndes Getrenntleben anstreben sollte - dann hätten sie ja wohl kaum geheiratet.

http://einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-26-Voraussetzungen-f%C3%BCr-die-Anwendung-des-%C2%A7-26-EStG.html

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