Gibt es eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei Hauskauf in gerade Linie?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also zunächst: Deine Annahme ist korrekt. Das ergibt sich aus § 3 Nr. 6 GrErwStG, und zwar für beide.

Eine Schenkung mit Schuldübernahme ist ebenfalls ein Kauf. Sofern die Schulden kleiner sind als der Wert des Grundstücks, ist es eine gemischte Schenkung, also Schenkung + Kauf. Dann muss man beides beachten.

Was müsste also passieren?

Das Kind der Verkäufer kauft das Haus zunächst allein. Nach der Hochzeit kann er dem Ehepartner die andere Hälfte verkaufen (Schamfrist beachten, sonst wird es missbräuchlich und es funktioniert nicht mehr) oder verschenken.

Die Frage ist aber überhaupt, warum beide das Haus erwerben müssen.

Sorry, ein wenig unstrukturiert, aber ich bin auf der Durchreise.

SuziBolle 
Fragesteller
 15.01.2016, 20:52

Hallo, Danke schon mal.

Warum beide das Haus kaufen. Gute Frage. Unser Standpunkt war bisher einfach "Wir kaufen das Haus zusammen".

Ein Grund dafür wäre, gemeinsam Kaufen, gemeinsam Schulden, gemeinsam Haften falls Raten ausbleiben. Ich müsste vielleicht mal mit meinem Kreditberater sprechen ob es auch so wie du erklärt hast ginge. Würde dann aber 2 mal Notar bedeuten. 1X für den gesamten Preis und einmal (0,5 vom ursprünglichen Verkaufspreis) bei Übergabe an den Ehepartner.

Um bei der gemischten Version von Kauf und Schenkung zu bleiben: Wir bekommen quasi 100.000Euro von dem Haus geschenkt da wir auch die 100.000 Euro Schulden mit geschenkt bekommen. Und würden dann zusätzlich die 35.000 Euro "Restwert" kaufen, bezahlen. Würde dann die Grundsteuer im Fall A ( Kauf vor Heirat) auf die 35.000 oder 135.000 berechnet?

Schenkung wäre ja, weil unter 400.000 (in 10 Jahren), steuerfrei

Das Problem ist wir haben kaum Eigenkapital zu Verfügung und da werden die Finanzierenden Partner doch sehr wenig.

Wie lang würde so eine Schamfrist sein?

Ich denke aufgrund der möglichen, sogar sicheren Einsparung wird der Hauskauf wohl verschoben.

Mein Kommentar noch unstrukturierter als deine Antwort

Grüße

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LittleArrow  16.01.2016, 00:19
@SuziBolle

Wie lang würde so eine Schamfrist sein?

Du hast doch Zeit, so dass eine  Schamfrist von z. B. 6 oder 9 Monaten keine Rolle spielt.

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Gaenseliesel  15.01.2016, 22:06

;-) ...du bist und bleibst ein " Schlitzohr " Enno ! DH !

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Ich kann Euch nur zu zwei Lösungen raten (konform zu @EnnoWarMal),

entweder der Sohn übernimmt in Form einer gemischten Schenkung und gibt später an Dich weiter, alles völlig steuerneutral, oder Ihr verschiebt es auf den Termin nach der Hochzeit.

Das Finanzamt geht wie folgt vor:

Was ist das Objekt wert. Für Dich 1/2 des Wertes. Der Teil der Schulden die Du übernimmst ist Kauf. Der Rest den Du übernimmst ist Schenkung. 20.000,- Freibetrag runter. Rest mit mindestens 30 % zu versteuern.

Mit dem Tipp von @EnnoWarMal, seid ihr aus den Problemen raus.

SuziBolle 
Fragesteller
 17.01.2016, 21:11

Hallo, Danke erstmal für die Infos.

Kleine Anmerkung zu unserem Fall: Ich der Fragende wäre Schwiegersohn in spe. Aber das tut nicht viel zur Sache.

Verschieben ist eher ungewünscht, da

A: die bisherigen Bewohner schon neue Wohnungen suchen.

B: Wir bereits für Umzug Urlaub geplant und genehmigt bekommen haben. und:

C Wir auch bald in das Haus wollen.

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wfwbinder  18.01.2016, 09:11
@SuziBolle

Dann rate ich dringend zu einem Termin bei einem Kollegen in Eurer Gegend.

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Hallo,

meine ursprüngliche Frage wurde wahrscheinlich von einem Moderator geändert. Leider ist meiner Meinung nach meine eigentliche Frage da verloren gegangen.

Mir ging es Hauptsächlich darum: bei einem unverheratetem Paar, ob es möglich ist einen Anteil der Grunderwerbssteuer entfallen zu lassen.

Zu der speziellen Thematik war zumindest über die gängige Suchmaschine nicht viel herauszufinden. Vielleicht könnte dieser Aspekt wieder in die Frage eingebaut werden. Damit anderen Suchenden in diesem Falle mit diesem Beitrag geholfen wäre.

Aussage bisher: Bei Erwerb eine Grundstücks von Schwiegereltern in Spe entfällt der Teil der Grunderwerbssteuer für das Kind der Verkaufenden, aber nicht für den Partne. 

Mein Vorschlag:

Heiratet in absehbarer Zeit, zumindest standesamtlich und kauft den Eltern das Haus ab indem Ihr die Hypothek ablöst und den restlichen Kaufpreis Eurern Eltern zahlt. Dann könnt Ihr Euch von der Grunderwerbsteuer befreien lassen.

Sollte Euer zur Zeit geplanter Heiratstermin etwas mit der Hochzeitsfeier zu tun haben könnt Ihr noch später kirchlich heiraten und feiern, oder wenn Ihr das nicht wollt, die Feier nach hinten verlegen und mit dem Einzugsfest kombinieren.

Die Idee, das Eigentum am Haus zu 50/50 aufzuteilen finde ich gut. So haben wir es auch gemacht.

Abgesehen davon ist noch zu erwähnen, dass in einigen Bundersländern die Grunderwerbsteuer unangemessen hoch ist - im Hinblick darauf, dass in Deutschland Wohnraum fehlt und die Eigentumsquote einigen Nachholbedarf in Europa hat.

Viel Glück! b

SuziBolle 
Fragesteller
 17.01.2016, 20:37

Hallo,

zur Heitat gibt es keine besondere Feier. Kirchlich wird es auch nicht.

Bei uns Heirat = Standesamt.

Und leider erst nach dem Standesamt würden wir ja "meinen" Anteil der Grunderwerbssteuer sparen.

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