Zinsabzug bei WOP?

1 Antwort

Du musst keinen Freistellungsauftrag erteilen, du kannst Dir die Zinsen auch über die Steuererklärung zurückholen. Wenn Du einen erteilst, achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge nicht höher ist als 801 €.

Die Wohnungsbauprämie hat damit nichts zu tun.