Rückforderung der Wohnungsbauprämie für 2015 zulässig?

2 Antworten

Ja - nein - vielleicht

schlange666 
Fragesteller
 07.03.2019, 12:07

Hallo auch...muss ich der Forderung jetzt nachkommen und den Geldbetrag zurück überweisen oder nicht ?....:o).....danke

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LittleArrow  07.03.2019, 12:10
@schlange666

Leider fehlt in Deiner Frage der Sachverhalt, um Dir eine bessere Hilfestellung zu bieten.

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cats123  07.03.2019, 12:10
@schlange666

Wenn Du nicht zahlen müsstest, würde nicht zurückgefordert.

Du kannst aber auch erst mal einen begründeten Einspruch einlegen.

Wer soll Dir hier was sagen können, ohne auch nur die geringste Information zu haben.

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schlange666 
Fragesteller
 08.03.2019, 11:06
@cats123

Gruß auch....ich glaube ich werde der Zahlung nachkommen müssen....und gebe recht, meine Informationen waren etwas dürftig.....aber auch im Umfang schon zu groß....aber doch Danke bisher für die Info.....

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