Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Schaden der unter Alkoholeinfluss entstand ist?

2 Antworten

Mir ist aber schon einmal etwas ähnliches passiert. Ich habe mal aus wut über ein 6 in der Schule ein Loch in eine Rigipswand getreten und das hat die Versichrung auch bezahlt.

Die erste frage ist ja immer: haftbar nach § 823 BGB und wenn ja: zahlt die Haftpflicht ? Bei diesem Delikt plädiere ich auf Vorsatz, denn keiner tritt aus Versehen eine Tür ein. Und damit wärest Du zwar haftbar, die Haftpflciht zahlt aber nicht. 200 EUR lassen sich jedoch noch verschmerzen und ich behaupte mal, dass eine komplette Tür mit allem teurer sein müsste. Abgesehen davon wartet dann jemand auf die Zeit, wo Du Geld verdienen wirst, denn Ansprüche aus § 823 verjähren nicht und sind auch nicht per Insolvenz zu erledigen. Allerdings hat die Haftung einen Vorteil: Dir muss das Verschulden nach den fünf Kriterien des 823 BGB erstmal nachgewiesen werden :-)