Zählt schulische Ausbildung zur Gymnastiklehrerin in Rentenversicherung als Anrechnungszeit?

2 Antworten

Das kommt drauf an, wieviele Schulzeite sie schon als Anrechnungszeiten hat.

Wie @Lissa zu einer anderen frage schon richtig angemerkt hat, sind die auf 8 Jahre ab dem 17. Lebensjahr beschränkt.

Im normal Fall werden spätere Ausbildungszeiten, die nach einer bereits geleisteten Ausbildung erfolgen, nicht mehr als Rentenzeiten finanziell gerechnet. Die absolvierte Zeit hingegen wird als Anwartschaft berücksichtigt.