Aufwandsentschädigung Freibetrag?

2 Antworten

Der Grundfreibetrag, 10.908,- Euro, hat jeder.

Es kommt also nur darauf an, wie hoch deine Gesamteinkünfte sind.

Wenn Du also keine anderen Einnahmen hast als die 470,- Euro, fällt garantiert keine Einkommensteuer an.

Aber es stellt sich dann die Frage, wovon Du lebst und wie Deine Krankenversicherung gezahlt wird.

Lebst Du noch bei den Eltern? Bist Du verheiratet? Die gesamten Lebensumstände sind wichtig, wenn es um Einkommensteuer geht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hinsichtlich dieser Aufwandsentschädigung musst Du jährlich eine Steuererklärung abgeben - jedoch wird sich ob der geringen Höhe des monatlichen Einkommens keine Einkommensteuer(nach)forderung ergeben, denn das steuerfreie Existenzminimum liegt in diesem Jahr bei 10908 Euro.

Jedoch ist die Krankenversicherungspflicht zu beachten:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/aufwandsentschaedigungen-voraussetzungen-fuer-die-steuer-und-beitragsfreiheit_idesk_PI42323_HI1562148.html

Auch in der Sozialversicherung sind Aufwandsentschädigungen im Regelfall kein Arbeitsentgelt und damit beitragsfrei. Nur wenn die gezahlten Aufwandsentschädigungen über die steuerrechtlichen Freibeträge hinausgehen und lohnsteuerpflichtig sind, werden sie auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.