Zählt das zu umlagefähigen Nebenkosten-Schlüsseldienst wg. Schlüsselverlust 1 Partei?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ein Schlüssel im Schloss abbricht, ist ein Nachweis des Schuldigen nicht zu erbringen oder sehr teuer. Wenn eine Schuld des Mieters nicht nachzuweisen ist, muss er den Schaden auch nicht tragen. Mir sind in meinen Leben verschiedene Schlüssel abgebrochen, da hätte mir nie jemand eine Schuld anhängen können.

Allerdings gehört eine Instandsetzung nicht in die Nebenkostenabrechnung. Da könnte man ja auch eine Balkonsanierung auf die Mieter umlegen - soweit ist es denn doch nicht.

Als Position in der NK-Abrechnung hat das nichts zu suchen und übehaupt ist der Verursacher für den Schadensersatz verantwortlich und kein anderer.

Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört der Schlüssel sicher nicht. Ich neige dazu, dass aber dennoch der Mieter diesen Schlüssel bezahlen wird. Wenn das Schloss etwas hakte, dann gibt es dafür Öl. Ich denke mal, dafür ist der Vermieter nicht zuständg! Es kommt aber noch etwas anderes hinzu: in aller Regel gibt es in jedem vernünftigen Mietvertrag eine Kleinreparatur - Klausel. Diese muss zwar von der Höhe her genau definiert sein. Die Obergrenze für e i n e Reparatur liegt m. E. bei 75,00 €.

Der Mieter muss also diese Kosten nicht als Betriebskostenart bezahlen, sondern als Kleinreparatur. Ein Streit lohnt sich hier sicher nicht!

Hier handelt es sich keinesfalls um Betriebskosten.

Hier mal die gesetzliche Definition aus § 1 Betriebskostenverordnung: Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Zwei Voraussetzungen liegen nicht vor: - keine Kosten durch das Eigentum oder den bestimmungsmäßigen Gebrauch ... - keine laufenden Kosten (hoffe ich jedenfalls)

Selbst, wenn Betriebskosten angenommen werden, wäre der Austausch der ganzen Schließanlage unwirtschaftlich.

Die Kosten sind vom Vermieter oder dem betroffenen Mieter zu tragen. Schuld oder nicht Schuld. Auch Versicherungsfragen sind irrelevant.

Gruß, Ralf