Wie ist der Berechnungsschlüssel für Gebäudereinigung und Gartenpflege?

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Nach jahrelanger Praxis kann auch die Anzahl der Wohneinheiten als Umlageschlüssel dienen, auch wenn nichts im Mietvertrag steht.

Ist nichts anderes vereinbart, so dient (u. a. bei diesen Kostenarten) die Wohnfläche als Verteilungsmaßstab lt. § 556a Abs. 1 BGB.

Am besten mal direkt an der Quelle nachfrage. Zum Beispiel hier: http://www.s-r-g-gmbh.de/ - Die können Dir sicherlich genau Auskunft geben. Ansonsten mal beim Hausmeister nachfragen oder so.