Wurde mit Springmesser erwischt bin schon mehrfach vorbestaft, was kommt auf mich zu?

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Es handelt sich um eine verbotene Waffe im Sinne des § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 Satz 1 WaffG, der Besitz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).

Das Messer wird ersatzlos eingezogen (§ 54 Abs. 1 WaffG).

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