14 g Cannabis Strafe?

3 Antworten

Mit Gerichtskosten wahrscheinlich nicht viel weniger als 600€…

Ach die Bayern. Zahl die 600€ - geh wieder auf Therapie und schau dass du aus der Sozialhilfe rauskommst.

Bayern ist ein ganz schlechter Ort für so etwas.

Auch ich würde damit rechnen, dass ein Urteil insgesamt teurer wird als 600 €. Und ein "Absehen von Verfolgung" nach § 31a BtMG kannst du mal getrost vergessen, 12g sind mal eben das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze.

Du kannst aber die StA gerne auf deine Einkommenssituation hinweisen und versuchen, die Summe noch etwas zu reduzieren. Auf ein Gerichtsverfahren würde ich es an deiner Stelle aber nicht ankommen lassen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche