Zur Bundeswehr trotz 10 tagessätze?

1 Antwort

Im Führungszeugnis steht eine Geldstrafe von 10 TS im Regelfall nicht, wenn im Bundeszentralregister keine weiteren Strafen eingetragen sind.

Die Bundeswehr erfährt jedoch trotzdem von der Strafe. § 37 Abs. 3 SG schreibt mittlerweile für jeden einzustellenden Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 i.V.m. § 12 Abs. 1 SÜG vor. In diesem Rahmen werden u. A. unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister eingeholt.

Ob die Strafe ein Hinderungsgrund für die Einstellung ist, kann ich nicht beurteilen. Falschangaben in diesem Zusammenhang wären es jedoch in jedem Fall.

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