Ist die Wohnungsabnahme kostenpflichtig?

3 Antworten

..... so etwas habe ich ja noch n i e  gehört ! 

"Kostenpflichtige Wohnungsabnahme" 

;-) 

Wohnungsabnahmen sind Verwaltungskosten und diese sind mit der Mietzahlung abgegolten.

ansonsten siehe Jürgen010 

Das kommt darauf an: Habt ihr euch zu einen vereinbarten Termin verspätet oder den schlicht versäumt und stand der VM deswegen unverrichteter Dinge vor eurer Tür, darf er euch seinen Arbeitsausfall, Wege- und Wartezeit nebst Aufwendungen (Kilometergeld) selbstverständlich in Rechnung stellen.

Andernfalls fallen Aufwendungen für Besichtigungen, Vorababnahmen oder Mängelbeseitigungskontrolle selbstverständlich dem VM zu.

Wie genau ist die Forderung den begründet?

Im  zweiten Fall antwortet man kurz und knackig per Einwurfeinschreiben:: "Ihre Rechnung vom [Datum] über [Betrag] weisen wir mangels Rechtsgrund vollumfänglich zurück."

G imager761

Ich glaube, da ist der Vermieter auf dem Holzweg.

Aufwendungen für eine Wohnungsabnahme sind m.E. Verwaltungskosten. Und die sind mit der gezahlten Miete abgegolten.

Steht dazu nichts im Mietvertrag, ermangelt es auch an einer vertraglichen Grundlage.

Von daher: Nicht zahlen! Sollte der Vermieter die "Gebühr" von der Kaution einbehalten - zum Rechtsanwalt und im Zweifelsfall klagen!