Ist die Wohnungsabnahme kostenpflichtig?
Haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt und der Mietvertrag endete am 31.8.16 jetzt sieht es so aus bei der ersten Wohnungsabnahme War die Vermietung nicht zufrieden mit der Art wie wir gestrichen haben haben eine zweiten Termin ausgemacht bis dahin sollte das gemacht sein.
Der zweite Termin fand statt und der Vermieter War zufrieden hat die Zählerstände abgelesen obwohl wir das schon gemacht haben wollte er sich von der Richtigkeit überzeugen. Der vermieter hat wie gesagt schon beim ersten mal alles kontrolliert und beim zweiten mal nur die Mängel angeschaut und War nach paar Minuten wieder weg und dafür will der jetzt 75 Euro plus MwSt. 14 Euro.
jetzt die Frage ist das rechtens?
Was ich noch erwähnen sollte ist das die abnahmen noch in der mietzeit waren. D.h. am 27.08 und am 30.08. So vllt kann mir jemand weiter helfen wäre super zu wissen wie ich da vor gehen kann.
LG isi
3 Antworten
..... so etwas habe ich ja noch n i e gehört !
"Kostenpflichtige Wohnungsabnahme"
;-)
Wohnungsabnahmen sind Verwaltungskosten und diese sind mit der Mietzahlung abgegolten.
ansonsten siehe Jürgen010
Das kommt darauf an: Habt ihr euch zu einen vereinbarten Termin verspätet oder den schlicht versäumt und stand der VM deswegen unverrichteter Dinge vor eurer Tür, darf er euch seinen Arbeitsausfall, Wege- und Wartezeit nebst Aufwendungen (Kilometergeld) selbstverständlich in Rechnung stellen.
Andernfalls fallen Aufwendungen für Besichtigungen, Vorababnahmen oder Mängelbeseitigungskontrolle selbstverständlich dem VM zu.
Wie genau ist die Forderung den begründet?
Im zweiten Fall antwortet man kurz und knackig per Einwurfeinschreiben:: "Ihre Rechnung vom [Datum] über [Betrag] weisen wir mangels Rechtsgrund vollumfänglich zurück."
G imager761
Ich glaube, da ist der Vermieter auf dem Holzweg.
Aufwendungen für eine Wohnungsabnahme sind m.E. Verwaltungskosten. Und die sind mit der gezahlten Miete abgegolten.
Steht dazu nichts im Mietvertrag, ermangelt es auch an einer vertraglichen Grundlage.
Von daher: Nicht zahlen! Sollte der Vermieter die "Gebühr" von der Kaution einbehalten - zum Rechtsanwalt und im Zweifelsfall klagen!