Mietvertrag unterschreiben, obwohl Vermieter noch gar nicht der Besitzer ist?
Morgen,
es geht um folgendes: ich habe mir eine Wohnung angeschaut, die mir auch sehr gut gefiel. Der Vermieter war beim ersten Besichtigungstermin nicht dabei, sondern die Frau, die zurzeit in der Wohnung wohnt, hat sie mir gezeigt.
Weil dei Wohnung mir gefiel, habe ich den Vermieter angerufen, und einen Termin zur Unterschrift vom Mietvertrags ausgemacht. Als ich dann da war, stellte sich heraus, dass der Mann noch gar nicht der Besitzer der Wohnung ist, sondern diese erst kaufen möchte und jetzt schon einen Mieter sucht. Mir kam das sehr seltsam vor, auch wenn er auf dem Vertrag einen Vermerk gemacht hat "Mietvertrag hat nur Gültigkeit, wenn Immobilie Eigentum von Herrn XY wird".
Ich habe das spontan abgeleht und nicht unterschrieben. Aber die Wohnung ist halt so schön.....Würdet ihr das machn? Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung so?
Danke für Eure Antworten und hoffentlich hilfreichen Erklärungen.
1 Antwort
Einen gültigen Mietvertrag kannst Du nur mit dem Eigentümer schließen. Dieser wird von einem etwaigen Käufer der Wohnung zu übernehmen sein. Willst Du also die Wohnung, dann schließe den Mietvertrag doch einfach mit dem derzeitigen Eigentümer ab und kläre - idealerweise schriftlich - daß der neue Eigentümer auf eine Zeit von z.B. mind. drei Jahren keinen Eigenbedarf anmelden wird, d.h. der Vertrag übernommen wird.