Mietvertrag unterschreiben, obwohl Vermieter noch gar nicht der Besitzer ist?

1 Antwort

Einen gültigen Mietvertrag kannst Du nur mit dem Eigentümer schließen. Dieser wird von einem etwaigen Käufer der Wohnung zu übernehmen sein. Willst Du also die Wohnung, dann schließe den Mietvertrag doch einfach mit dem derzeitigen Eigentümer ab und kläre - idealerweise schriftlich - daß der neue Eigentümer auf eine Zeit von z.B. mind. drei Jahren keinen Eigenbedarf anmelden wird, d.h. der Vertrag übernommen wird.