wer muss bei der Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts beim Notar anwesend sein?

2 Antworten

Die Eintragung macht die Sekretärin des Notars online. Zur Eintragung also keiner. Den Vertrag dazu können die Parteien auch mit zwei Notaren tausend Kilometer entfernt vornehmen.

Ich denke mal es genügt das der Eigentimer des Grundstücks den Auftrag erteilt und das der Berechtigte dazu zustimmt

Für die Bestellung ist notwendig, dass es einen Eigentümer und einen Berechtigten zur Ausübung des Wohnrechts gibt.

Diese müssen zur Bestellung des Wohnrechts einen Vertrag schließen. Da ein Eigentümer jedoch nicht gleichzeitig Verpflichteter und Berechtigter in diesem Sinne sein kann und mit sich selbst eine solche Vereinbarung nicht schließen kann, kann ein Eigentümer grundsätzlich nicht für sich selbst ein dingliches Wohnrecht bestellen oder im Grundbuch eintragen lassen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnrecht-eintragen-lassen---f134141.html